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Erste Grundeigentümer aus Jagdgenossenschaften ausgeschieden

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In Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz sind bundesweit die ersten Grundeigentümer aus Jagdgenossenschaften entlassen worden.

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In beiden Fällen – es handelt sich um eine Frau und einen vegan lebenden Mann – haben die Unteren Jagdbehörden bei den Kreisen Steinfurt und Kusel den mit ethischen Motiven begründeten Anträgen stattgegeben. Damit ruht auf den Flächen der beiden Grundeigentümer ab Beginn des neuen Jagdjahres am 1. April die Jagdausübung. Betroffen sind zehn Hektar im münsterländischen Ladbergen und 25 Hektar in der Gemeinde Hohenöllen in der Westpfalz.
 
Möglich ist das Ausscheiden aus Jagdgenossenschaften seit einer Änderung des Bundesjagdgesetzes im vergangenen Jahr. Seitdem können Grundeigentümer aus Gewissensgründen die Jagdausübung auf ihren Flächen untersagen. Die Anpassung des Bundesjagdgesetzes war nötig geworden, nachdem der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschieden hatte, die Besitzer von Grund und Boden dürften nicht verpflichtet werden, die Jagd auf ihrem Eigentum zu dulden.
 
Die entsprechenden Anträge werden nicht zentral erfasst. Deshalb ist unklar, wie viele bislang gestellt wurden. Allein in Niedersachsen sollen es nach Medienberichten etwa 30 sein. Der Deutsche Jagdverband (DJV) und die Landesjagdverbände sehen dies kritisch. Sie befürchten die Tendenz zu einem jagdlichen Flickenteppich sowie die erhöhte Gefahr von Wildschäden und einen reduzierten Seuchenschutz.
chb

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