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Ertrunkener Jagdhund: Kein Fremdverschulden

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Unerwartete Wende im Fall des ertrunkenen Jagdhundes in Bordhorst bei Münster: Wie die Westfälischen Nachrichten unter Berufung auf die Polizei berichten, ist ein „Fremdverschulden am Tod des Tieres definitiv auszuschließen“.

Diese Erkenntnis ziehen die Beamten aus der Aufzeichnung einer Kamera, die am Haus des Pool-Besitzers angebracht ist. Laut Polizei ist auf dem Video eindeutig zu erkennen, dass der am vergangenen Donnerstag entlaufene Deutsch Drahthaar (wir berichteten hier) beim Trinken in den Pool gefallen ist.
 
Dort kam er aus eigener Kraft nicht mehr heraus. Beim Versuch, den Pool zu verlassen, löste sich von der Abdeckplane des Beckens eine Leine, die sich um seine Vorderläufe wickelte und immer mehr zuzog. Die zwölf Jahre alte Hündin ist dadurch qualvoll ertrunken.
 
Durch das umgewickelte Seil ging die Polizei zunächst von Tierquälerei aus. Auf Facebook kochten die Emotionen hoch und der Hegering Steinfurt sowie die Besitzerfamilie setzten eine Belohnung zur Ergreifung der mutmaßlichen Täter aus.
 
sj


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