Seit vergangener Woche können Grundbesitzer die Jagd aus ethischen Gründen ablehnen und einen Antrag zum Verbot der Bejagung ihrer Flächen stellen. Das sieht die neue Vorschrift im Bundesjagdgesetz vor.
Somit können einzelne Grundstücke aus der flächendeckenden Bejagung herausgenommen werden, sofern der Grundeigentümer seine Gründe glaubhaft darlegen kann, teilt die Bundesarbeitsgemeinschaft der Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer (BAGJE) mit. Damit wird ein Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) im deutschen Recht verankert.
Grundeigentümer befriedeter Flächen haften weiterhin für Wildschäden. Im Rahmen eines behördlichen Anhörungsverfahren werden Anträge auch auf die Interessen benachbarter Grundeigentümer geprüft sowie Ziele des Tier- und Artenschutzes berücksichtigt.
Die Anforderungen an eine Befriedung aus ethischen Gründen sind jedoch hoch. Erst kürzlich wurde der Antrag eines Klägers auf Befriedung abgelehnt, wie WILD UND HUND 23/2013 berichtete.
dmk