Ein Landwirt aus dem Kreis Borken wurde von einem Bürger angezeigt, da er sein Feld falsch gemäht und dabei vorsätzlich eine Maus getötet haben soll. Aus Sicht des Antragstellers habe der Landwirt damit gegen das Tierschutzgesetz verstoßen.
Der Landwirt aus dem Kreis Borken hätte sein Feld von innen nach außen mähen müssen.
Foto: Dr. Karl-Heinz Betz
Aus dem Strafantrag ergab sich ein mehrstufiges staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren, das letztendlich eingestellt wurde. Daraufhin hat die Staatsanwaltschaft den Kreis Borken, Fachbereich Natur und Umwelt, als zuständige Verwaltungsbehörde eingeschaltet, ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren wegen „falschen“ Mähens einzuleiten. Der zuständige Kreissprecher Karlheinz Gördes bestätigte auf Anfrage, dass entgegen der Gerüchte in den sozialen Netzwerken das verhängte Verwarnungsgeld von 50 Euro nicht wegen der toten Maus ausgesprochen wurde, sondern der Angeklagte sein Feld von außen nach innen gemäht hat. Laut § 4 Landesnaturschutzgesetz NRW muss bei der Mahd auf Grünlandflächen ab einem Hektar von innen nach außen gemäht werden. aml