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Falk Jagszent in vier Punkten wegen Vorsatz schuldig gesprochen

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Der ehemalige Dezernatsleiter im Müritz Nationalpark, Falk Jagszent, ist in vier Punkten verurteilt worden.

Die Richterin Birgit Hensellek am Amtsgericht Neubrandenburg urteilte klar, dass die hohen Überschießungen des Abschussplans vorsätzlich geschehen seien und Jagszent seiner Aufgabe als Vorgesetzter nicht nachgekommen sei. Besonders beim Damwild lagen statt der genehmigten 160 Stück 224 auf der Strecke. Eine Überschreitung um 46 Prozent. Er sei davon ausgegangen, dass die Hegegemeinschaft dem nachträglich zustimmen werde, sagte Jagszent aus. Für ihn schien es normal, dass es zu Nachbewilligungen kommen würde. Dazu äußerte Steffen Schmidtke, Mitarbeiter der Unteren Jagdbehörde, es werde niemals nachbewilligt, weil es das laut Gesetz gar nicht gebe. Lediglich die Umverteilung innerhalb einer Hegegemeinschaft sei möglich und auch schon praktiziert worden.
Ebenso wurden die Überschießungen beim Rehwild als vorsätzlich angesehen. Auch den Einsatz nicht brauchbarer Jagdhunde sah die Richterin als erwiesen und vorsätzlich an. Die in die Kritik geratenen Jagden fanden am, 22., 23. und 24. November 2012 im Müritz Nationalpark statt und hatten erhebliches Aufsehen in der Öffentlichkeit erregt, sowohl unter der allgemeinen Bevölkerung als auch unter Jägern und in den Medien. Meldung vom 8. Mai 2013: Ein Minister greift durch…
 
Während des langen Prozesstages kam Jagszent mehrfach darauf zurück, wie sehr ihm die mediale Aufmerksamkeit zugesetzt habe und weiter bedrücke. Auch habe er sich und seine Familie teilweise sogar physisch bedroht gesehen. Er sei nur voller Idealismus gewesen und habe das Beste gewollt, berichtete er, sichtlich bewegt. Der Job im Nationalpark sei sein Traum gewesen. Sein Ruf sei bis an sein Lebensende beschädigt, merkte er an.
 
Einen Widerspruch zog der Anwalt Jagszents, Pierre Pötzl, vorab zurück, und wurde damit von Jagszent anerkannt. Er hatte am 31. Januar 2013 ein Damtier erlegt, und es wurde – nicht von ihm – als Kalb auf dem Wildursprungsschein notiert. Er als Erleger hätte  das kontrollieren müssen. 
 
Schon am Vormittag des Prozesstages war in einem anderen Verfahren wegen eines Schonzeitvergehens das Verfahren wegen geringer Schuld von derselben Richterin eingestellt worden. Jagszent hatte einen Jährlingsbock gestreckt, war aber davon ausgegangen, dass es sich um ein Kitz handelte. Das Rehhaupt, das während des Prozesses mehrfach den Zeugen gezeigt wurde, zeigte eindeutig ein Jährlingsgehörn. Bei der Erlegung seien die Spießchen aber noch auf gewesen, sagte Jagszent, diese wurden vermutlich beim Transport an der Petschaft gelöst.
Insgesamt konnte man von der Person Jagszent den Eindruck gewinnen, dass einerseits wirklicher Idealismus und guter Wille vorhanden war, andererseits fehlte jedes Unrechtsbewusstsein und die Verpflichtung zur uneingeschränkten Gesetztestreue. Er hatte sein Amt ganz plötzlich zunächst als Vertretung von seinem schwer erkrankten und später auch verstorbenen Kollegen übernommen. Es scheint, dass der damals Mittdreißiger schlicht mit seiner Aufgabe und der ordnungsgemäßen Personalführung überfordert gewesen war.
 
Jagszent wurde in der Zwischenzeit in den Landesforst versetzt und ist da für Moore zuständig. Die Erteilung des Jagdscheins zum neuen Jagdjahr ist ihm versagt worden. Jetzt erwarten ihn noch Disziplinarmaßnahmen seitens des Ministeriums.
 
Gegen das Urteil kann innerhalb einer Woche Rechtsbeschwerde eingelegt werden. Dann käme es zu einem Prozess vorm dem Landgericht Neubrandenburg.
 
uao

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