Im Streit um Jagdgatter in Schleswig-Holstein schlagen die Wogen hoch. Aus Sicht der Jägerschaft des Landes ist die Nutzung von Jagdgattern nicht mehr zeitgemäß und ist mit den Grundsätzen einer naturnahen Jagd nicht vereinbar.
Aus diesem Grund habe der Landesjagdverband Schleswig-Holstein die Regelung zur Abschaffung der Jagdgatter mit einer 15-jährigen Übergangsfrist bei der Änderung des Landesjagdgesetzes im Jahre 1999 mit unterstützt.
„Für uns beinhaltet die Jagd immer frei lebende Wildtiere in freien Lebensräumen“, so Wolfgang Heins, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein. Wildtiere sollen sich ihre Lebens- und Rückzugsräume in unserer Kulturlandschaft selber suchen können. Ihnen muss aber auch die Möglichkeit gegeben werden, dass sie in ihren Lebensräumen nicht unnötig gestört und vertrieben werden. Doch gerade in diesem Punkt beabsichtigt die Landesregierung mit der Änderung des Landesnaturschutzgesetzes einen weiteren gravierenden Einschnitt.
„Ebenso, wie es in den Wäldern bereits seit Jahren möglich ist, soll nun auch für die offene Landschaft das Freie Betreten eingeführt werden. Das heißt, dass nun Feldhase und Rebhuhn in ihren Lebensräumen auf Äckern und Weiden ständig von Querfeldeingehern gestört werden könnten. Wir verurteilen diese geplante Gesetzesänderung aufs Schärfste und appellieren zum Schutz unserer Wildtiere an Politik und Gesellschaft, die bisherige gute Regelung des Wegegebotes zur respektieren und bei zu behalten“, so Heins.
PM LJV Schleswig-Holstein