Nicht nur in Nordrhein-Westfalen, sondern auch in Baden-Württemberg sorgen die Behörden derzeit für Sorgenfalten und Stirnrunzeln bei so manchem Grünrock.
BW: Zukünftig soll auch die Aufbewahrung des Tresor-Schlüssels überprüft werden (Foto: Hans Jörg Nagel)
Das Forum Waffenrecht kritisiert ein internes Schreiben des Innenministeriums, für das Thomas Strobl (CDU) verantwortlich ist, der Stellvertretende Ministerpräsident und Minister des Inneren in Baden-Württemberg.
Fast zeitgleich mit den Rundschreiben der Kreispolizeibehörden in NRW hat auch das BW-Innenministerium das „Tresor-Schlüssel“-Urteil aufgegriffen und gegenüber den Waffenbehörden Handlungsanweisungen im Rahmen zukünftiger Aufbewahrungskontrollen vorgegeben, die nach Einschätzung des FWR eindeutig über das Ziel hinausschießen.
Das Forum Waffenrecht stellt fest, dass die neuen Regelungen nicht nur gegen das Waffengesetz, sondern sogar gegen das Grundgesetz verstoßen und fordert die sofortige Rücknahme. Die bislang geltenden Regelungen bei der Aufbewahrungskontrolle müssten unverändert beibehalten werden, bis zum Zeitpunkt, zu dem die Waffenrechtsreferenten der Länder eine bundesweit abgestimmte Vorgehensweise unter Berücksichtigung der Gesetzeslage beschlossen haben. Ferner wird eine Einbeziehung von Experten sowie den Vertretern der betroffenen Personengruppen gefordert, um gemeinsam eine sinnvolle und den gesetzlichen Grundlagen entsprechende Lösung zu erarbeiten, die breite Akzeptanz im Rechtsverkehr findet.
fh