Alle Einschränkungen im Jagdrecht bezeichnete der Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen (ZJEN) als „Teilenteignungen“ und lehnte diese ab.
Staatssekretärin Birgit Honé (SPD) bekannte sich beim ZJEN in Bad Fallingbostel zur Bindung des Jagdrechts an Grund und Boden. (Foto: Markus Hölzel) |
Auf seiner Mitgliederversammlung am 23. November in Bad Fallingbostel übergab der ZJEN eine entsprechende Erklärung an die Staatssekretärin in der niedersächsischen Staatskanzlei, Birgit Honé (SPD). Diese bekannte sich zwar im Namen der rot-grünen Landesregierung zur Bindung des Jagdrechts an Grund und Boden, verteidigte aber die von ihrer Regierung verantwortete Änderung der Jagdzeitenverordnung in Niedersachsen. Gegen diese hatten einige Jagdgenossenschaften und Eigenjagdbesitzer, unterstützt vom ZJEN, geklagt.
ZJEN-Präsident Hans-Heinrich Ehlen erwartet nach der Stellungnahme der Landesregierung, in der sie ihre Auffassung bekräftigte, ein Urteil nicht vor Ende 2016. Besonders die Einschränkung der Wasserwildjagd in Vogelschutzgebieten stieß beim ZJEN auf Ablehnung. Die Grünen planten laut Ehlen nach wie vor eine „Ökologisierung“ des Jagdrechts.
mh