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Gemeinsame Pressemitteilung

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Entwurf zur Jagdzeitenverordnung in Niedersachsen
Landesjägerschaft Niedersachsen und ZJEN fordern grundlegende Überarbeitung

„Wenig faktenorientiert, wenig ausgewogen – großer Überarbeitungsbedarf“, so die erste Reaktion der Verbandspräsidenten von ZJEN (Zentralverband der Jagdgenossenschaften und Eigenjagden in Niedersachsen e.V.) und Landesjägerschaft Niedersachsen e.V. (LJN) mit Blick auf den jetzt bekannt gemachten Regierungs-Entwurf zur Änderung der Jagdzeiten in Niedersachsen. Weder die geplante ganzjährige Schonzeit auf Bläss- und Saatgänse noch die Verkürzung der Jagdzeiten auf Gänse und Enten in Schutzgebieten seien nachvollziehbar. Das Vorhaben, sogar die Jagdzeiten auf Schwarzwild, Rehe und Rotwild einzuschränken, missachte zudem in erschreckender Manier den erforderlichen Schutz vor Wildschäden in Wald und Feld, sind sich die Verbände einig.
 
Der Verdacht, dass bei den geplanten Änderungen nicht Fakten entscheidend sind, dränge sich gerade bei der Frage der Jagdzeiten für Gänse nahezu auf: „Bezeichnenderweise wird vom Ministerium nicht bestritten, dass die Bestandsituation der in Niedersachsen aktuell mit einer Jagdzeit versehenen Gänsearten eine nachhaltige Bejagung erlauben“, so LJN-Präsident Helmut Dammann-Tamke. „Stattdessen werde nun versucht, durch eine einseitige und verkürzte Interpretation der EU-Vogelschutzrichtlinie die Einschränkungen bei der Gänsejagd zu begründen: Der Leitfaden zu den Jagdbestimmungen dieser Richtlinie erkennt aber die Legitimität der Jagd auf wild lebende Vögel ausdrücklich voll an“. Beim Thema Schwarzwild stelle sich die Frage, warum in Zeiten der Ausbreitung der Afrikanischen Schweinepest, vor der das Niedersächsische Landwirtschaftsministerium eindringlich warnt, eine Verkürzung der Jagdzeiten geplant sei.
 
Der ZJEN hält dem Ministerium vor, die Jagd nicht als legitime Nutzungsform anzuerkennen. „Grundsätzlich, das wird leider häufig übersehen, ist das Jagdrecht ein Eigentumsrecht und jede Einschränkung hat enteignende Wirkung. Nicht die Jagdausübung muss rechtlich begründet werden, sondern umgekehrt deren Einschränkung!“ erklärt ZJEN-Präsident Hans-Heinrich Ehlen. Man werde deshalb alle angekündigten Neuregelungen auf den Prüfstand stellen.
 
Zum Schutz der Wälder müssten auch die aktuell gültigen Jagdzeiten auf Schalenwild bis zum 31.01. unbedingt erhalten bleiben, so die beiden Verbandsspitzen. Eine nachhaltige, effektive und tierschutzgerechte Jagd vertrage keinen Zeitdruck.
 
Als unhaltbar sehen es die Verbände schließlich an, dass sie anstelle des im Koalitionsvertrag angekündigten Dialogprozesses einzelne Inhalte des geplanten Entwurfs aus der Presse erfahren mussten. Mit dem ZJEN als größtem Grundeigentümerverband in Niedersachsen und der LJN, der Interessensvertretung von über 53.000 Jägerinnen und Jägern, spreche man auch für diejenigen, die für den Ausgleich von Wildschäden finanziell aufkommen müssten, wenn nicht ausreichend gejagt werden könne.


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