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Geplante Waffengesetzverschärfung nicht verfassungskonform

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Die jüngsten Vorschläge der Regierungskoalition zu einem schärferen Waffenrecht in Deutschland sind nach wie vor nicht verfassungskonform. Zu diesem Schluss kommt in einer ersten Einschätzung der renommierte Verfassungsrechtler Johannes Dietlein.

Waffenkontrolle
In einer abschließenden Runde hatten sich Innenexperten der Koalition mit Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble am 12. Mai auf ein gemeinsames Papier geeinigt.
 
Jetzt müssen die Fraktionen von CDU/CSU und SPD im Bundestag noch zustimmen. Eine verdachtsunabhängige Kontrolle der Aufbewahrung bei legalen Waffenbesitzern ist in der Einigung nach wie vor enthalten, auch wenn der Unionsfraktionsvize Wolfgang Bosbach in einer ersten Stellungnahme deren Bedeutung herunterspielt. In dem Papier heißt es: „Durch die Neufassung des § 36 Absatz 3 Satzes 2 WaffG wird der Behörde die Möglichkeit eingeräumt, verdachtsunabhängig die sorgfältige Aufbewahrung von erlaubnispfichtigen Schusswaffen, Munition oder verbotenen Waffen überprüfen zu können.“
 
 
Auch der Deutsche Jagdschutzverband (DJV) sieht, ähnlich wie Dietlein, in diesem Punkt noch Verbesserungsbedarf.

Wolfgang Bosbach
Unionsunterhändler Wolfgang Bosbach stellte am 13. Mai das Ergebnis der Koalitionsverhandlungen vor.

Weitere Einschränkungen für Waffenbesitzer

  • Ein weiterer Punkt, der trotz schärfster Proteste immer noch nicht vom Tisch zu sein scheint, ist die Sicherung der Waffen durch biometrische Waffensicherungssysteme. Dies geht aus dem Ergebnisprotokoll der Koalitionsgruppe hervor.
 
  • Künftig sollen außerdem nach dem Willen der Koalitionsspitze Kampfspiele wie Paintball als Ordnungswidrigkeit geahndet werden.
 
  • Für Sportschützen soll die Altersgrenze für die Nutzung großkalibriger Waffen von 14 auf 18 Jahre angehoben werden. Unberührt davon sollen die Regelungen für Jungjäger sein.
 
 
 
 
Ende Mai sollen alle Vorschläge in den Bundestag eingebracht sein. Die Koalition will die Waffenrechtsverschärfung noch vor der Sommerpause und der Bundestagswahl im September verabschieden.
 

Protestaktionen von Jägern und anderen Waffenbesitzern

 
Eine weitere Aktion hat der Verband für Waffentechnik und -geschichte ins Leben gerufen. Auf der Homepage des Verbandes finden Sie unter anderem ein Musterschreiben an Abgeordnete.
 
Hier finden Sie alle Bundestagsabgeordneten in alphabetischer Reihenfolge. Die jeweilige Postanschrift des Abgeordneten, an die Sie Ihre Beschwerde senden sollten, (möglichst nicht per E-Mail) finden Sie in der rechten Bildhälfte.
 
Aktiv sind auch die Befürworter eines schärferen Waffengesetzes, die vor allem von einem Bündnis angetrieben werden, hinter dem Eltern der Opfer von Winnenden stehen. In Ausgabe 10/2009 zeigt WuH noch einmal deutlich auf, wie Jäger ihre Waffen sicher und gesetzestreu unterbringen und was zu tun ist, wenn die Polizei vor der Tür steht.
 
In einem Leitartikel der WuH 11/2009 verurteilt WuH-Chefredakteur Heiko Hornung die Pläne der Regierung auf das Schärfste. Auch die Kommentatoren „Der Welt“ wenden sich gegen das von Bosbach präsentierte Papier.
 
 
 
 
 
-hho-


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