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Gericht kippt Fischotter-Entnahme

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Das Verwaltungsgericht Regensburg (Bayern) hat die Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von sechs Fischottern in der Oberpfalz gekippt.

Das Verwaltungsgericht Regensburg (Bayern) hat die Ausnahmegenehmigungen zur Entnahme von sechs Fischottern in der Oberpfalz gekippt (Foto: Silvio Heidler)

Das gab das Gericht am 27. August in einer Pressemitteilung bekannt. Naturschutzverbände hatten geklagt, weil die Regierung der Oberpfalz im März 2020 für drei Teichanlagen die Tötung von je zwei männlichen Fischottern genehmigt hatte (WuH berichtete).

Das Projekt hätte ein Pilotprojekt für die „vierte Säule“, also Entnahmen, im Fischottermanagement sein sollen, die Agrarministerin Michaela Kaniber schon 2018 angekündigt hatte. Damals beschloss der Landtag, dass der Fischottermanagementplan entsprechend angepasst werden sollte. Seither sind die anerkannten Schäden durch den Wassermarder auf über eine Million, 2020 sogar auf annähernd 1,5 Million Euro gestiegen. Plan und Projekt lagen allerdings auf Eis, wobei trotzdem jährliche Kosten von rund 90.000 Euro für Personal und Sachaufwand aufliefen.

Bei dem Projekt in der Oberpfalz sollten die Tiere in Lebendfallen gefangen werden, um vor der Tötung das Geschlecht zu bestimmen. Weibliche und junge Tiere hätten wieder freigelassen werden müssen.

Das Gericht sah mit deren Fang allerdings schon einen Verbotstatbestand erfüllt, weil der Fischotter geschützt ist und ein Nachstellen verboten. Die Behörde habe sich in ihren Bescheiden nicht mit der damit verbundenen Problematik auseinandergesetzt, bemängelte das Verwaltungsgericht. Ohnehin seien die Maßnahmen zu punktuell, um eine Wirkung zu entfalten, da in relativ kurzer Zeit ein gebietsfremder Fischotter den Platz eines entnommenen Tieres wiederbesetzen werde. Schließlich kritisierte das Gericht, dass die Regierung der Oberpfalz keine Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Verträglichkeitsprüfung durchgeführt habe. (Az RO 4 K 20.639, RO 4 K 20.642, RO 4 K 20.643, RO 4 K 20.967, RO 4 K 20.968, RO 4 K 20.969)

vk

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