29.04.2014
Seit einigen Wochen geistert durch verschiedene Foren von Sportschützen und Jägern die Meldung, die Deutsche Telekom halte ein Patent zur Registrierung und Überwachung von Schusswaffen. Was ist dran?
Unter der Nummer EP 2 363 680 A1 wurde bereits im März 2010 tatsächlich beim Europäischen Patentamt vom Entwickler Marian Trinkel im Namen der Telekom ein Antrag auf Patenterteilung gestellt. Da die Prüfungsgebühr aber nicht entrichtet wurde und die Telekom den Antrag im September 2012 zurückgenommen hat, ist diese Patentanmeldung zunächst tot.
Wie die Telekom überhaupt auf die Idee kam, sich umfangreich und sehr kreativ mit Kurzwaffenüberwachungsmethoden auseinanderzusetzen, wurde nicht beantwortet. Ein Mitarbeiter aus der Patentabteilung der Telekom äußerte, der Erfinder habe auch private Interessen gehabt.
Liest man die Patentanmeldung, kann nur Erschrecken die Folge sein. So soll „jederzeit“ überprüfbar sein, was mit der Waffe geschieht. Schon das Ziehen aus dem Holster würde eine Echtzeitmeldung an eine zentrale Stelle hervorrufen. Bei der Schussabgabe sollten nach den Vorstellungen Ziel und Schütze sowohl optisch als auch akustisch aufgezeichnet werden.
All diese Ideen werden nicht realisiert. Nicht zuletzt, weil sie gegen diverse gesetzliche Bestimmungen verstoßen dürften.
uao