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Grün-Rot will im Ländle ans Jagdrecht gehen

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Die Grünen und die SPD haben im druckfrischen Koalitionsvertrag eine Überarbeitung des Jagdrechtes angekündigt, obwohl Landesjägermeister Dr. Dieter Deuschle dies auf dem Landesjägertag noch für unwahrscheinlich hielt. Das Jagd- und Fischereigesetz soll „stärker an wildökologische Anforderungen und Tierschutz“ ausgerichtet werden, steht in dem Vertrag.

Unter dem Punkt „Wald und Jagd naturnah gestalten“ heißt es weiterhin, dass die Wildfütterung abgeschafft werden solle und in Schutzgebieten sich die Jagd am Schutzziel orientieren müsse.
Wie die grüne „wildökologische“ Jagdrechtsnovelle aussehen soll, hat im Vorfeld bereits die Forstkammer Baden-Württemberg wissen lassen. In einem Positionspapier heißt es, dass vom Rehwild keine positive Wirkung auf die von ihm besiedelten Lebensräume ausgehe. Deshalb seien hinsichtlich seiner Bejagungsintensität keine Arterhaltungsaspekte zu berücksichtigen. In einem Katalog mit Handlungsempfehlungen wird gefordert, die Kosten für entstandenen Wildschaden sollen grundsätzlich dem Jagdausübungsberechtigten obliegen, damit die finanziellen Ausgleichsmöglichkeiten für Waldbesitzer verbessert werden.
Darüber hinaus sollen die Jagdzeit auf den Rehbock verlängert, Mindestpachtzeiten aufgehoben und Jägervereine möglich werden.
Außerdem will die rot-grüne Koalition das Waffengesetz verschärfen, „insbesondere mit dem Ziel, ein generelles Verbot für den Privatbesitz von großkalibrigen Faustfeuerwaffen durchzusetzen (mit Ausnahme der Jäger)“. Es wird eine „dauerhaft höhere Kontrolldichte durch die Waffenbehörde“ angestrebt.
 
Der baden-württembergische Koalitionsvertrag kann unter www.gruene-bw.de heruntergeladen werden.

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