Land Hessen (Nr. 13 vom 31. März 2020) heute die „Zweite Verordnung zur Änderung der Hessischen Jagdverordnung“ verkündet wurde, treten ab morgen einige Änderungen zu den Jagd- und Schonzeiten in Kraft.
Demnach wird die Hessische Jagdverordnung vom 10. Dezember 2015 wie folgt geändert:
Auch in Hessen sind Jungfüchse wieder ganzjährig bejagbar
Foto: Peter Schmitt
- Juvenile Marderhunde sind ganzjährig bejagbar
- Juvenile Füchse sind ganzjährig bejagbar
- Steinmarder sind vom 16. Oktober bis zum 28. Februar bejagbar
- Blässhühner sind vom 1. Oktober bis 15 Januar, sowie sie nicht nach Abs. 3 Satz 2 zu verschonen sind, bejagbar.
Das HMUKLV hat damit die vom Hessischen Staatsgerichtshof für verfassungswidrig erklärten Schonzeiten (Urteil vom 12.02.2020) revidiert, freut sich der Hessische Jagdverband über diesen großen Erfolg – insbesondere für das Niederwild.
fh