Junge Waschbären, Füchse und Marderhunde könnten demnächst in Hessen wieder ganzjährig bejagt werden. Denn der hessische Staatsgerichtshof hat am 12. Februar auf Antrag der FDP-Landtagsfraktion festgestellt, dass die Schonzeiten dieser Jungtiere in der Jagdverordnung (JVO) einen unverhältnismäßigen Eingriff in die verfassungsrechtliche Eigentumsgarantie bilden. Dies geht aus einer Pressemitteilung des Staatsgerichtshofes hervor.
Waschbären sollen in Zukunft wieder ganzjährig in Hessen bejagt werden.
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Zugleich hält das Gericht auch das Jagdverbot für Steinmarder im Monat Februar für nicht gerechtfertigt. Das gelte auch für das mehrjährige Jagdverbot auf Blesshühner, das bis Ende 2019 gültig war. Damit verstößt die 2016 in Kraft getretene hessische JVO laut Urteil in fünf Punkten gegen die Landesverfassung. Die jagdpolitische Sprecherin der FDP-Landtagsfraktion, Wiebke Knell, zeigte sich in einer Pressemitteilung „hochzufrieden mit dem Urteil“. Die Liberalen hatten 2016 die Normenkontrollklage gegen die neue JVO erhoben. Knell forderte das von Ministerin Priska Hinz (Grüne) geführte Umweltministerium auf, nun „schnell eine verfassungskonforme Jagdverordnung vorzulegen“.
Der Gerichtshof stellte ausdrücklich klar, dass man die Einschränkung der Jagdzeiten für Jungtiere nicht damit begründen könnten, dass letztlich um den Schutz führender Elterntiere gehe. So hatten aber Grüne und Tierschützer immer wieder argumentiert. Auch ist laut Gericht „der Tierschutzgedanke als solcher nicht geeignet, eine Verkürzung der Jagdzeiten zu rechtfertigen, sofern mit ihm allein die Absicht verbunden ist, Tiere vor ihrer Tötung auch dann zu bewahren, wenn diese zulässigerweise im Rahmen einer weidgerechten Jagdausübung erfolgt“.
Die FDP begrüßte nachdrücklich die Feststellung des Gerichts, dass die hessische Verfassung sowohl das Jagd- als auch das Jagdausübungsrecht als Eigentumsrechte garantiert. Eingriffe müssten deshalb verhältnismäßig und sachlich gerechtfertigt sein, betonte der Prozessbevollmächtigte der FDP, der Verfassungsrechtler Prof. Michael Brenner (Jena). „Auch die Feststellung des Staatsgerichtshofs, dass eine waidgerechte Jagd nicht dem Tierschutz entgegensteht, ist eine erfreuliche Klarstellung“, erklärte Brenner. roe