Schalldämpfer können in Hessen ab sofort beantragt werden, auch ohne Vorschädigung des Gehörs. Das geht aus der Veröffentlichung zur „Verwendung von Schalldämpfern für Jagdlangwaffen bei der Jagdausübung“ am 5. Juni im Hessischen Staatsanzeiger hervor, wie der Landesjagdverband Hessen (LJV) in einer Pressemitteilung schreibt.
Schalldämpfer können ab sofort beantragt werden.
Foto: Bernd Helbach
In begründeten Ausnahmefällen, zum Beispiel bei unterschiedlichen Langwaffenkalibern, können zwei oder mehrere Schalldämpfer genehmigt werden. Kommt es trotzdem zu einer Ablehnung, sollen sich die Jäger direkt mit der LJV Geschäftsstelle in Verbindung setzen. ln