In den seit langem schwelenden Rechtsstreit zwischen der Veterinärbehörde und einem Falkner hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) festgestellt, dass verwilderte Stadttauben Schädlinge sind, wenn sie in Schwärmen auftreten.
Eine Tötung der Tiere sei allerdings nur in Grenzen erlaubt, betonte ein Gerichtssprecher. Der Falkner hatte die Klage eingereicht, weil ihm das zuständige Veterinäramt des Landkreises Limburg-Weilburg untersagt hatte, die im Auftrag eines südhessischen Unternehmens auf dem Betriebsgelände eingefangenen Tauben zu töten und an seine Greifvögel zu verfüttern. Das Urteil bedeutet jedoch nicht, dass der Falkner dieses Ansinnen nun direkt umsetzen kann. Die Richter verpflichteten den Landkreis Limburg-Weilburg lediglich, den Antrag neu zu bewerten und gleichzeitig zu definieren, ab wann von einer „Taubenplage“ ausgegangen werden kann und demnach das Töten der „Ratten der Lüfte“ erlaubt ist. Damit ist der Streit wohl noch lange nicht beendet, zumal der VGH Revision zugelassen hat. stä