Jungwaschbären sollen ab 2020 in Hessen wieder ganzjährig bejagbar werden. Das kündigte Umweltministerin Priska Hinz (Grüne) am 13. November in der mündlichen Verhandlung des hessischen Staatsgerichtshofs in Wiesbaden zur Klage der FDP gegen die Jagdverordnung (JVO) an.
Waschbären sollen in Hessen in Zukunft wieder ganjährig bejagbar sein.
Foto: Reiner Bernhardt
Einen „Shitstorm“ von Jagdgegnern auf Facebook erntete für diese Ankündigung die FDP-Landtagsabgeordnete Wiebke Knell, die vor dem Gerichtshof für ihre Partei Stellung bezog.
Hinz begründete ihre Entscheidung laut Presseberichten mit „guten fachlichen Gründen“ und der Einstufung des Waschbären als „invasiver Art“. Nach dem Inkrafttreten der JVO im Jahr 2016 hatte die Ministerin hingegen immer wieder auf „neueste wissenschaftliche Erkenntnisse“ verwiesen, die eine stark verkürzte Jagdzeit bzw. deren vollständige Aufhebung für über 20 Wildarten erforderten. Allerdings sieht bereits der Koalitionsvertrag von CDU und Grünen vom Dezember 2018 die ganzjährige Bejagbarkeit von jungen Waschbären vor. Derzeit dürfen in Hessen laut JVO Waschbären generell nur vom 1. August bis 28. Februar und Füchse vom 15. August bis Ende Februar bejagt werden.
Die FDP-Landtagsfraktion kritisiert in ihrer im September 2016 erhobenen Klage, dass die vom hessischen Umweltministerium erlassene Jagdverordnung das Jagdrecht als Eigentumsrecht stärker als grundgesetzlich erlaubt beschneidet. Zudem hätte der Landtag deren weitreichende Regelungen als Gesetz beschließen müssen. Laut „Mannheimer Morgen“ vom 14. November deutete allerdings Gerichtspräsident Roman Poseck schon in der mündlichen Verhandlung an, „dass das Beharren der FDP auf einem Gesetz statt einer Verordnung zur Regelung der Jagdzeiten wenig Chancen hat, bei dem Urteil Gehör zu finden.“
Das Urteil wird am 12. Februar 2020 verkündet. roe