Niedersachsen bekommt ein neues Hundegesetz (WuH 17/2010, S. 17).
Strichcode für den Hund: Über ein Lesegerät kann er vom Chip unter der Haut des Vierbeiners abgelesen werden. Foto: Markus Hölzel |
Den Entwurf dazu hat das Kabinett der schwarz-gelben Landesregierung am 1. Februar beschlossen. Kernpunkte der Neuregelung sind die obligatorische Kennzeichnung – das so genannte „Chippen“ – aller Hunde, ein Sachkundenachweis für neue Hundehalter sowie eine Haftpflichtversicherung.
In einem zentralen Register will das Landwirtschaftsministerium Angaben zum Hundehalter und zum Hund speichern und zur eventuell nötigen Feststellung des Halters vorhalten. Die Sachkundeerfordernis und die Mitteilungspflichten werden erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wirksam, also im Laufe des Jahres 2013. Ihre Sachkunde nachweisen müssen dann Hundehalter, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes in 2011 einen Hund anschaffen. Sie müssen einen Lehrgang besuchen, der Hund eine Prüfung ablegen. Wer dokumentieren kann, dass er bereits früher einen Hund mindestens zwei Jahre lang gehalten hat, braucht seine Sachkunde nicht nachzuweisen.
Laut dem neuen niedersächsischen Landwirtschaftsminister Gerd Lindemann (CDU) trage der Gesetzentwurf den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung und den Ansprüchen nach artgemäßer und verhaltensgerechter Haltung der Hunde Rechnung. Eine obligatorische Kennzeichnung werde nach Auffassung des Ministeriums die Zahl von Fundtieren verringern und im Handel zu transparenteren Strukturen führen. Lindemann: „Mit der Novelle wollen wir für mehr Sicherheit sorgen und gefährliche Beißvorfälle verhindern.“
Für Jäger ändert sich wenig: Ihre Hunde müssen zur Teilnahme an einer Brauchbarkeitsprüfung ohnehin gechippt sein, die Prüfung gilt als Sachkundenachweis und die Jagdhaftpflicht schließt in der Regel Jagdhunde mit ein.
Der Gesetzesentwurf wird dem Landtag noch zur Beratung vorgelegt. mh
In einem zentralen Register will das Landwirtschaftsministerium Angaben zum Hundehalter und zum Hund speichern und zur eventuell nötigen Feststellung des Halters vorhalten. Die Sachkundeerfordernis und die Mitteilungspflichten werden erst zwei Jahre nach Inkrafttreten des Gesetzes wirksam, also im Laufe des Jahres 2013. Ihre Sachkunde nachweisen müssen dann Hundehalter, die sich nach Inkrafttreten des Gesetzes in 2011 einen Hund anschaffen. Sie müssen einen Lehrgang besuchen, der Hund eine Prüfung ablegen. Wer dokumentieren kann, dass er bereits früher einen Hund mindestens zwei Jahre lang gehalten hat, braucht seine Sachkunde nicht nachzuweisen.
Laut dem neuen niedersächsischen Landwirtschaftsminister Gerd Lindemann (CDU) trage der Gesetzentwurf den Sicherheitsbedürfnissen der Bevölkerung und den Ansprüchen nach artgemäßer und verhaltensgerechter Haltung der Hunde Rechnung. Eine obligatorische Kennzeichnung werde nach Auffassung des Ministeriums die Zahl von Fundtieren verringern und im Handel zu transparenteren Strukturen führen. Lindemann: „Mit der Novelle wollen wir für mehr Sicherheit sorgen und gefährliche Beißvorfälle verhindern.“
Für Jäger ändert sich wenig: Ihre Hunde müssen zur Teilnahme an einer Brauchbarkeitsprüfung ohnehin gechippt sein, die Prüfung gilt als Sachkundenachweis und die Jagdhaftpflicht schließt in der Regel Jagdhunde mit ein.
Der Gesetzesentwurf wird dem Landtag noch zur Beratung vorgelegt. mh