Der Eigenjagdbesitzer aus dem Landkreis Garmisch-Partenkirchen (Bayern), der im Februar 2016 erfolgreich seinen Abschussplan auf Rotwild vor dem Bayerischen Verwaltungsgericht in München angefochten hatte, setzt sich erneut juristisch zur Wehr.
Ein Eigenjagdbesitzer geht vor Gericht, der Abschussplan sei zu hoch.
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Der Grund: Die Untere Jagdbehörde hat ihre Abschussforderungen für das Jagdjahr 2015/16 wiederum höher angesetzt als vom Verwaltungsgericht für angemessen befunden, nämlich bei 39 statt 29 Stück. Der Jagdinhaber argumentiert, durch den zu hohen Schalenwildabschuss würde das Laubholz im Bergwald überhand nehmen und bedrohte Arten wie das Auerwild verdrängen. Er zog daher erneut vor Gericht. Vor Prozessbeginn reisten insgesamt neun Vertreter von Verwaltungsgericht und Landratsamt zu einer Begehung des Reviers an. Die Verhandlung Anfang Dezember 2016 in München zog sich über sechs Stunden hin. Trotz allem kam es noch zu keiner Entscheidung – der Prozess wird am 1. Februar fortgesetzt. vk