Das Gutachten einer deutschen Wirtschaftskanzlei kommt zu dem Ergebnis, dass Einfuhrverbote eine handelspolitische Maßnahme sind und einen unzulässigen Eingriff einzelner Mitgliedsstaaten in den Außenhandel der Europäischen Union (EU) bedeuten.
Nachhaltige, regulierte Jagd ist Beitrag zum Artenschutz. (Quelle: Wunderlich/DJV/CIC)
Der Deutsche Jagdverband (DJV) und der Internationale Jagdrat in Deutschland (CIC) stellen die Studie politischen Entscheidungsträgern zur Verfügung.
Bestehende Importverbote in Ländern wie Belgien, Finnland, Frankreich oder Holland verstoßen laut Gutachten gegen den EU-Vertrag. Umweltpolitische Bestrebungen allein seien keine ausreichende Begründung für nationale Einfuhrverbote. Die Entscheidungshoheit liege bei der EU.
Das Gutachten kommt außerdem zu dem Ergebnis, dass die Europäische Gemeinschaft Importbeschränkungen nicht ohne Einbeziehung betroffener Drittstaaten verhängen kann, da damit international verbindliche Handelsabkommen und Verträge (Welthandelsunion/WTO, Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen/GATT) verletzt würden.
Begründen könnte die EU-Importverbote nur mit „öffentlicher Moralvorstellung“. Diese hat sich allerdings zugunsten nachhaltiger Jagd verändert, wie eine aktuelle Studie zeigt. Auch das Washingtoner Artenschutzabkommen (CITES) und die Weltnaturschutzunion (IUCN) bestätigen den Beitrag nachhaltiger, regulierter Jagd zu Einkommens-, Ernährungssicherheit und Artenschutz.
pm