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Innenausschuss berät über Änderung des Waffenrechts

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Uneinigkeit herrschte bei einer Anhörung des Innenausschusses am 13. Februar in Berlin, bei der es um die Novellierung des Waffenrechts ging.

Mit der Neuregelung soll das Schusswaffenprotokoll der Vereinten Nationen und eine EU-Waffenrichtlinie umgesetzt werden. Während der Sitzung wurde über einen Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen diskutiert, der unter anderem ein Verbot von zugriffsbereiten Messern mit feststehenden und feststellbaren Klingen fordert. Erich Bartsch vom Bundeskriminalamt (BKA) sieht für ein generelles Führverbot von Messern keinerlei Veranlassung.
 
Für ein solches Verbot sprach sich Peter Marhofer von der Berliner Senatsverwaltung für Inneres aus. Dadurch könnten Straftaten aggressiver Jugendlicher im Vorfeld verhindert werden.
 

Anscheinswaffen und illegale Waffen

Bartsch fordert jedoch ein generelles Verbot für Anscheinswaffen. Das Führen solcher Waffen könnte zu Konfliktsituationen mit Polizeibeamten führen, die daraufhin ihre Waffen einsetzen könnten. Solch fatale Verwechselungen müssten unterbunden werden, sagte Bartsch.
 
Die Waffengesetzgebung werde das Problem des enormen Bestandes an illegalen Schusswaffen nicht lösen, sagte Franz Csaszar von der Universität in Wien. Lediglich zwei bis drei Prozent aller im Zusammenhang mit Straftaten sichergestellten Waffen stammten aus legalen Besitz.
 
Professor Dietmar Heubrock von der Universität Bremen forderte die Schaffung eines zentralen Waffenregisters, da es derzeit kaum Daten darüber gebe, welche Waffen in welcher Anzahl in Deutschland existierten. Heubrock sprach sich ebenfalls für ein Verbot des freien Verkaufes der Anscheinswaffen aus.
Am 21./22. Februar wird im Bundestag abschließend über die Änderung des Waffengesetzes beraten.
 
 
 
-pm/hei-

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