Interview mit LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg
LJV-Präsident Ralph Müller-Schallenberg zieht Bilanz nach Verabschiedungdes Ökologischen Jagdgesetzes durch den NRW-Landtag. (Foto: Christoph Boll) |
WILD UND HUND: Wie bewerten Sie das verabschiedete Landesjagdgesetz NRW?
Müller-Schallenberg: Wir haben bis zum Schluss gekämpft und alle unsere Möglichkeiten ausgeschöpft. Vor diesem Hintergrund bin ich froh über das Erreichte, aber damit nicht zufrieden. Mehr war jedoch nicht möglich. Wir werden nun die rechtliche Prüfung des verabschiedeten Gesetzes abschließen und dann entscheiden, gegen welche Punkte wir selbst vor Gericht klagen oder wo wir Klagen von Privatpersonen unterstützen.
WILD UND HUND: Welche Konsequenzen ziehen Sie aus der Auseinandersetzung um das Ökologische Jagdgesetz?
Müller-Schallenberg: Wir nehmen das Thema nicht von der Tagesordnung und werden es auch nicht vergessen, wenn die nächsten Landtagsoder Bundestagswahlen anstehen. Die Kooperation mit unseren Partnerverbänden werden wir noch intensivieren und mit ihnen bei weiteren anstehenden Entscheidungen wie dem Landschafts- und Naturschutzgesetz oder dem Thema Biodiversitätsstrategie des Landes eng zusammenarbeiten. Absolut richtig war unsere Strategie, nach Vorliegen des Gesetzentwurfs auf die SPD zu setzen. Wir haben auch viel Unterstützung von dort bekommen. Aber die SPD hätte noch deutlich stärker auf die Grünen einwirken müssen. CDU und FDP haben sich sowieso immer für alle unsere Belange bis zuletzt eingesetzt. Dafür sind wir dankbar.
WILD UND HUND: Ziehen Sie persönliche oder innerverbandliche Konsequenzen?
Müller-Schallenberg: Nein, überhaupt nicht. Dazu gibt es keinen Grund. Wir stehen in Präsidium und Vorstand geschlossen da und haben jeder an seinem Platz gekämpft. Wir haben nicht alles, aber vieles richtig gemacht und den nötigen Rückhalt. Wir wollen diesen Weg weitergehen, und ich bin mir ganz sicher, den ganz großen Teil der Mitglieder hinter uns zu haben. Anders gesagt: Ich bin noch nicht fertig.
WILD UND HUND: Welche Bilanz ziehen Sie für die Zukunft aus dem Ablauf des Gesetzgebungsverfahrens, in dem zunächst verzögert und vertröstet wurde und das dann kurzfristig um einen Monat verkürzt wurde?
Müller-Schallenberg: Ich habe Verständnis für das Vorgehen von Minister Johannes Remmel und der Landesregierung. Unser Protest wurde unbequem. Deshalb wollten sie zum Schluss das Thema ganz schnell vom Tisch haben. Als Demokraten müssen wir akzeptieren, dass nicht wir der Gesetzgeber sind. Mehr ist politisch gegen eine Mehrheitsregierung nicht zu machen. Nun gilt es, in den folgenden Verordnungen und Regelungen im Sinne der Jagd zu praxisorientierten Regelungen zu kommen. Da ist unsere Arbeit noch lange nicht zu Ende.
WILD UND HUND: Welchen Rat geben Sie den Jägern und dem Landesjagdverband in Niedersachsen, wo voraussichtlich die nächste Landesjagdgesetznovelle ansteht?
Müller-Schallenberg: Im ersten Schritt sollte man sachlich-fachliche Gespräche führen. Wir sind dabei irgendwann nicht mehr weitergekommen, weil die Gegenseite unsere Argumente mit dem ideologischen Hinweis beantwortet hat: „Das wollen unsere Wähler nicht.“ Wenn diese Grenze erreicht ist, muss sofort der politische Druck erhöht werden. Nur dadurch haben wir in Nordrhein-Westfalen noch für inhaltliche Bewegung gesorgt.
Das Interview führte Christoph Boll.
„Für Land und Leute – wir denken in Generationen“
Die zwölf Partnerverbände des ländlichen Raumes legen einen 10-Punkte-Katalog Ihrer Forderungen für das neue Landesnaturschutzgesetz in Nordrhein-Westfalen vor. Im Mittelpunkt steht der Vorrang des Prinzips „kooperativer Naturschutz mit den Eigentümern und Nutzern“.
Bei ihrer Zusammenkunft am 23. April 2015 haben die Partnerverbände des ländlichen Raumes ihre Forderungen an das neue Landesnaturschutzgesetz NRW verabschiedet. Dabei legen sie besonderen Wert auf den Verzicht zusätzlicher, über die bestehenden Regelungen des Bundesnaturschutzgesetzes hinausgehenden Auflagen und Beschränkungen. Zum Schutz landwirtschaftlicher Flächen sollen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen nach dem Prinzip „Qualität vor Quantität“ ausgerichtet werden. „Naturschutz und Landschaftspflege in Nordrhein-Westfalen können nur gelingen, wenn sie im Einvernehmen mit Grundstückseigentümern, Bewirtschaftern und Nutzern geplant und umgesetzt werden“, so die einhellige Auffassung aller Partnerverbände.
Landfrauenverbände auch dabei
Die beiden nordrhein-westfälischen Landfrauenverbände sind dem Bündnis für den ländlichen Raum beigetreten. Mit ihnen gehören jetzt insgesamt zwölf Verbände aus Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei und Grundbesitzern zu der Interessengemeinschaft, die damit mehr als 500 000 Mitglieder vertritt.
Die Partnerverbände des ländlichen Raumes fordern bei der Erstellung des
Landesnaturschutzgesetzes NRW die Berücksichtigung der folgenden 10 Punkte:
- Wir sind für einen kooperativen Naturschutz mit den Eigentümern und
Nutzern. - Wir sind für den Erhalt und die Förderung der Biodiversität auf freiwilliger Basis im Rahmen der Landnutzung.
- Wir sind für eine Verbesserung der Qualität bestehender Biotope durch
Pflege und lehnen die Forderung nach der Erhöhung des quantitativen
Umfangs eines Biotop-Verbundsystems ab. - Wir sind für eine besondere Berücksichtigung agrarstruktureller Belange bei der Auswahl von Flächen für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen und für eine entsprechend geringstmögliche Inanspruchnahme landwirtschaftlich genutzter Flächen. Das Prinzip „Qualität vor Quantität“ muss Vorrang haben.
- Wir sind für eine Anpassung und Präzisierung des neuen Bundesnaturschutzgesetzes in Bezug auf die Verhältnisse in NRW und lehnen darüber hinaus gehende Anforderungen ab.
- Wir sind für den im Bundesnaturschutzgesetz festgelegten Vorrang von vertraglichen Vereinbarungen für Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege gegenüber ordnungsrechtlichen Festsetzungen.
- Wir sind für ein klares Bekenntnis, jegliche Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege nur mit Zustimmung der betroffenen Grundstückseigentümer und Bewirtschafter umzusetzen.
- Wir sind für eine Übernahme der Regelungen zur guten fachlichen Praxis
aus dem Bundesnaturschutzgesetz und lehnen zusätzliche Anforderungen für NRW ab. Anstelle eines neuen Ordnungsrechts in NRW müssen über den Vertragsnaturschutz die Erfordernisse des Naturschutzes mit den Ansprüchen der Landnutzung in Einklang gebracht werden. - Wir sind für eine eigenständige Abwägungs- und Ermessensentscheidung der Träger der Landschaftsplanung, Art und Umfang des Schutzes von Natur und Landschaft festzusetzen.
- Wir sind für ein notwendiges Einvernehmen mit den Jagd- und Fischereibehörden sowie den betroffenen Jagd- und Fischereirechtsinhabern bei Einschränkungen der Jagd und der Fischerei in Schutzgebieten.