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Jäger als Erfüllungsgehilfen

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24.11.2014

Eine Herde aus 21 verwilderten Rindern ist am 18. November im Landkreis Pinneberg von fünf Jägern abgeschossen worden. Das zuständige Ordnungsamt hatte den „Schießbefehl“ erteilt, die Jäger waren um ihre Hilfe gebeten worden.

Bereits zuvor waren die Rinder mehrfach ausgebrochen, hatten Zäune niedergetrampelt und waren in den Bereich einer benachbarten Kuhherde eingedrungen. Schließlich sei die Gefahr für Nachbarn, Anwohner und den Straßenverkehr so groß gewesen, dass die Ordnungsbehörde nach eigener Aussage handeln musste. Die Untere Jagdbehörde erließ eine Ausnahmegenehmigung für die hinzugezogenen Jäger.
 
Der Besitzer, ein Landwirt, der die betreffende Weidefläche vom örtlichen Naturschutzbund (Nabu) gepachtet hatte, war offensichtlich mit der Haltung der Herde überfordert. Der Nabu als Verpächter der Fläche distanzierte sich von dem Rinderhalter. Der Verband hat mit der artgerechten Haltung und den dabei begangenen Fehlern von halbwilden Rindern ja bereits eigene Erfahrungen gesammelt (Tierquälerei ohne Reue; WuH 10/2008, S. 14).
Und auch bei der Haltung von Tieren auf dem Gelände in Pinneberg scheint der Nabu nicht allzu genau hinzusehen: Zwei Tage nach der blutigen Rinderaktion waren Mitarbeiter der Ordnungsbehörden schon wieder vor Ort. Dort befanden sich sieben Pferde in unterernährtem und verwahrlostem Zustand.
mh


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