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Jäger erlegt zwei Kronenhirsche – Staatsanwaltschaft ermittelt

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Ein Jäger hat in Seewis im Prättigau (Schweiz) zwei Kronenhirsche illegal auf der Bündner Hochjagd erlegt. Nun ermittelt die Staatsanwaltschaft.

Foto: Pixabay

Medien zufolge habe der Schütze die über 100 kg schweren Kronenhirsche in Seewis auf über 1200 m ü. M. erlegt. Er habe aber keine Selbstanzeige erstattet, sondern versucht die Hirsche unbemerkt mit zwei Jagdkameraden verschwinden zu lassen. Allerdings wurden sie von zwei Wildhütern angehalten, die das Fahrzeug direkt kontrollierten und dabei die Geweihten entdeckten. Die Bündner Staatsanwaltschaft nimmt sich nun dem Fall an.

Während der dreiwöchigen Hochjagd im September sind die Hirsche zum Abschuss freigegeben. Jedes Jahr werden etwas 30 Kronenhirsche laut Arquint erlegt. Allerdings dürfen gemäß der Jagdbetriebsvorschriften jeder Jäger nur einen Kronenhirsch erlegen. Bei illegalen Abschüssen wird eine Selbstanzeige vom betreffenden Jäger erwartet. In diesem Fall werden lediglich Gelbbußen verhängt, jedoch nicht die Staatsanwaltschaft eingeschaltet.

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