Das Gericht erklärte, dass das Betreten von Waldflächen nur zu Erholungszwecken jedermann gestattet ist. (Symbolfoto: stock.adobe.com)
Gericht entscheidet. Durchfahrt ist keine Erholung
In der letzten Woche berichtete verschiedene Medien, wie die Süddeutsche Zeitung, dass das Landgericht Coburg nun in einem Urteil entschieden habe, dass Jagdpächter das Durchqueren eines Jagdgebiets mit dem Auto und mehreren freilaufenden Hunden untersagen darf.
Im konkreten Fall war ein Mann Ende 2021 regelmäßig mit mehreren großen Hütehunden durch ein Jagdrevier gefahren. Der Jäger verlangte durch einstweilige Verfügung Unterlassung, weil das Wild sich aus Angst nicht mehr aus dem Wald bewege. Er könne so den behördlich vorgegebenen Abschussplan nicht erfüllen.
Der Hundehalter hielt dagegen, dass er seine Tiere allzeit unter Kontrolle hatte und dass es erlaubt sei, seine Hunde im Wald auszuführen, auch wenn es sich um ein Jagdgebiet handle.
Die Klage des Jägers hatte Erfolg. Das Gericht erklärte, dass das Betreten von Waldflächen nur zu Erholungszwecken jedermann gestattet ist. Der Autofahrer mit den Hütehunden aber habe sie zur Durchfahrt genutzt und könne die Flächen auch auf anderem Wege erreichen.
lb