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Jäger verurteilt

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Ein 67-jähriger Jäger, der im vergangenen November einen Treiber auf einer Jagd im Auwald erschossen hatte, wurde vom Amtsgericht Leipzig der fahrlässigen Tötung schuldig gesprochen und zu acht Monaten auf Bewährung verurteilt.

Staatsanwaltschaft und Nebenkläger hatten härtere Strafen verlangt. Der Verteidiger des Schützen hatte Freispruch gefordert. Allein der gesunde Menschenverstand gebiete es einem, nicht zu schießen, wenn Menschen in der Nähe seien. Und diese für den Tod kausale Pflicht liege allein bei dem Schützen, begründete Richterin Wiedelhofer das Urteil. Außerdem habe sie keine Schuldeinsicht bei dem Angeklagten erkennen können. Er und sein Verteidiger hielten bis zu Schluss daran fest, dass der Treiber eine Mitschuld an dem Unfall träfe. Aber: „Es ist eigentlich unmöglich in den Schuss zu laufen, wenn man nicht in der Nähe ist. Und wäre es so gewesen, hätten sie nicht schießen dürfen!“, argumentierte die Richterin.  red.

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