In Kiel wurde der Jagd- und Artenschutzbericht für 2015 in Schleswig-Holstein vorgestellt. Neben vielen Erfolgen offenbart der Bericht auch politische Fehlentwicklungen in der Landesregierung.
Bereits seit 1997 wird jährlich der Jagd- und Artenschutzbericht des Landes Schleswig-Holstein vom zuständigen Ministerium (MELUR) unter Mitwirkung des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein erarbeitet und vorgestellt. Die diesjährige Bilanz zeigt langfristige Trends und Entwicklungen bei den Wildtierarten, die dem Jagdrecht unterliegen, und stellt Artenschutzprojekte und Bestandsentwicklungen vor.
Die Nachhaltige Nutzung natürlicher Ressourcen ist ein wesentlicher Bestandteil nationaler und internationaler Biodiversitätsstrategien und damit ein Grundbestandteil der Naturschutzpolitik. „Die aktuellen Jagdstrecken vor allem bei den Schalenwildarten, zeigen deutlich, wie nachhaltig und umsichtig die Jagd im Land zwischen den Meeren ausgeübt wird“, erläutert Dr. Klaus-Hinnerk Baasch, Präsident des Landesjagdverbandes Schleswig-Holstein.
„Die ministeriellen Vorgaben, wo Rotwild vorkommen darf und wo nicht, sind damit seit Jahren von der Realität überholt und gehören abgeschafft“, appelliert Baasch an Landwirtschaftsminister Dr. Robert Habeck (Bündnis 90/Die Grünen). Wild müsse sich in dieser enggewordenen Kulturlandschaft sein Lebensraum selbst suchen dürfen. Im Niederwildbereich – gerade beim Wildkaninchen und auch regional beim Fasan – gibt es negative Bestandsentwicklungen. „Hier muss der zuständige Minister mit gezielten Artenhilfsmaßnahmen bis hin zu Wiederansiedlungen die ehrenamtliche tätige Jägerschaft unterstützen“, fordert Baasch. Alleinige Maßnahmen wie eine Bejagungseinschränkung sind kontraproduktiv. Bedauerlich ist, dass einzelne Arten aus der Statistik herausgenommen wurden, so dass das Ministerium keine Angaben mehr zur Besatzsentwicklung bei den Rebhühnern macht. Auch zu anderen jagdbaren Wildarten, die von Jägern ganzjährig geschont und betreut werden, sucht man nach verlässlichen Zahlen im Jagd- und Artenschutzbericht vergebens. Darüber hinaus werden im Bericht zahlreiche Artenschutzprojekte für bedrohte Tierarten vorgestellt. Doch störungsempfindliche Arten wie Rotmilan, See- und Fischadler werden durch das geplante freie Betretungsrecht der Wildtierlebensräume erneut gefährdet. Mit der aktuell im Landtag diskutierten Novelle des Landessnaturschutzgesetzes soll diese Regelung eingeführt werden und damit bestünde die deutliche Gefahr der Verschlechterung der Lebensräume.
PM LJV SH