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Jagd wird eingeengt und bürokratisiert

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26.02.2014

Minister Bonde nennt Eckpunkte für neues Gesetz / LJV nicht informiert.

Alexander Bonde
Auf der internationalen grünen Woche ließ sich der grüne Minister Alexander Bonde im vergangenen Jahr gerne mit Baden-Württembergs Wappentieren Hirsch und Greif ablichten. (Foto: MLR/chb)
Alexander Bonde, Baden-Württembergs grüner Minister für ländlichen Raum und Verbraucherschutz, hat die Katze aus dem Sack gelassen und wesentliche Punkte des geplanten Landesjagdgesetzes, das künftig Jagd- und Wildtiermanagementgesetz heißen soll, genannt.
 
Mitglieder der Landespressekonferenz erhielten gestern, 25. Februar, in einem Hintergrundgespräch ein Papier, das dem Landesjagdverband (LJV) offiziell nicht bekannt war. Dessen Pressesprecher Ulrich Baade bemängelte dies: „Die Veröffentlichung hätte sicherlich im Vorfeld mit den Betroffenen besprochen werden sollen.“ Auch wenn der Teufel im Detail stecke, sieht Geschäftsführer Martin Bürner eine Grundtendenz: „Es läuft auf eine Einengung und Bürokratisierung der Jagd hinaus.“
 
Das beginnt bereits bei der beabsichtigten Einführung eines Wildtiermanagements als Ergänzung des Jagdrechts. Elemente dieses Wildtiermanagements sind:
  • Schaffung der Funktion eines hauptamtlichen Wildtierbeauftragten bei den Unteren Jagdbehörden
  • Wildtiermonitoring und darauf aufbauender Wildtierbericht des Landes
  • Gesetzliche Verankerung des Generalwildplans für Baden-Württemberg
Die dem Jagdrecht unterstellten Arten sollen zu drei Managementgruppen zusammengefasst werden:
  • Nutzungsmanagement für Arten, die bejagt werden müssen (Schadensabwehr, Seuchenvermeidung etc.)
  • Entwicklungsmanagement für Arten, die bejagt werden könne. Dazu dürften die meisten Niederwildarten zählen
  • Schutzmanagement für Arten, die zwar von der Hege profitieren, die aber nicht bejagt werden (Auerwild)
Hinzu kommen artenspezifische Regelungen, die zugleich die Zuständigkeiten der Jagdbehörden und der Naturschutzbehörden voneinander abgrenzen. Die Unterstellung von Tierarten unter das Jagdrecht soll künftig auf der Basis gesetzlicher Kriterien erfolgen. Weil noch nicht gesagt ist, welche Art welchem Managementkreis zugeordnet wird, ist derzeit noch nicht erkennbar, welche Arten weiterhin erlegt werden dürfen.
 
Als „Ausrichtung der Jagdausübung an wissenschaftlichen, insbesondere wildökologischen Erkenntnisse“ führt das Papier folgende Punkte auf:
  • Fütterungsverbot für Schalenwild (Für Rotwild und in Notzeiten, die das Ministerium festlegt, sollen dem Vernehmen nach Ausnahmen gelten.)
  • Verbot von bleihaltiger Kugelmunition
  • Änderung der Jagd- und Schonzeiten; die Jagdruhe im März und April soll – außer im Feld – auch für Schwarzwild gelten
Als Erfordernisse des Tierschutzes werden unter anderem genannt:
  • der Vorbehalt, dass der Abschuss von Haustieren (wildernde Hunde und Katzen) durch Behörden genehmigt werden muss
  • Verbot von Totschlagfallen und Baujagd in Naturbauten
  • Einführung einer „Nachweispflicht über eine erfolgte Schießfertigkeitsübung bei der Teilnahme an einer Bewegungsjagd und beim Schrotschuss auf Federwild“
Wildschäden in Maisschlägen sollen künftig „nur zu 80 Prozent schadensersatzpflichtig“ sein. Gleichzeitig ist eine gesetzliche Pflicht zum Wildschadensersatz auf Streuobstwiesen vorgesehen. Der behördliche Abschussplan für Rehwild wird abgeschafft und durch revierbezogene Zielvereinbarungen ersetzt.
 
Nach Angaben eines Teilnehmers an dem Gespräch, soll außerdem bei der Umsetzung des vom Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ergangenen Urteils vom Bundesjagdgesetz abgewichen werden und auch juristischen Personen, also Vereinen, Verbänden u.a., die Beantragung eines Jagdverbots aus ethischen Gründen auf ihren Grundflächen zugestanden werden. Minister Bonde, so der Teilnehmer, erwartet durchaus noch Konflikte und habe deshalb keinen konkreten Zeitplan für das Gesetzgebungsverfahren genannt, sähe aber gerne ein Inkrafttreten zum Jagdjahr 2015/2016.
 
chb


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