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Jagdgesetz muss erneut in den Landtag

1956

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen (NRW) muss sich erneut mit dem seit vergangenem Jahr gültigen Jagdgesetz beschäftigen. Der Landesjagdverband NRW (LJV) hat deutlich mehr als die 66 500 Unterschriften gesammelt, die für das Zustandekommen einer Volksinitiative erforderlich sind.

Mit den bislang bestätigten Unterschriften ist nach Angaben von Justitiar Hans-Jürgen Thies das Quorum bereits erfüllt. Insgesamt liegen bereits mehr als 100 000 Unterschriften vor, die aber teilweise noch nicht auf ihre Gültigkeit überprüft sind. „Bis in den Sommer hinein sind Hegeringe und Kreisjägerschaften gleichwohl aufgerufen, weiter Unterschriften zu sammeln“, bekräftigt der für die Aktion verantwortliche Thies. Parallel wird es weitere öffentlichkeitswirksame Veranstaltungen geben, etwa eine Großplakate-Aktion. Im Herbst soll das Ergebnis des demokratischen Bürgerbeteiligungsverfahrens an der Gesetzgebung dann an die Landtagspräsidentin überreicht werden. Innerhalb von drei Monaten müssen die Politiker anschließend das Gesetz im Fachausschuss und Plenum des Landtags erneut diskutieren. Diese Debatte ist wahrscheinlich zu Beginn der heißen Phase vor der Landtagswahl im Mai 2017. Die rotgrüne Mehrheit kann dabei das vom grünem Umweltminister Johannes Remmel durchgeboxte Gesetz aber durchaus inhaltlich unverändert lassen.                 
 
chb

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