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Jagdschein sollte ohne Regelabfrage verlängerbar sein

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„Ein Jagdschein ist keine waffenrechtliche Erlaubnis“, stellt der Bundestagsabgeordnete und Waffenrechtsexperte Marc Henrichmann (CDU) klar. Hintergrund dieser kritischen Aussage ist, dass einige Untere Jagdbehörden in Hessen und in anderen Bundesländern aktuell keine Jagdscheine verlängern (WuH berichtete).

Die Regelabfrage ist bei Personen notwendig, die eine Waffenbesitzkarte beantragen.
Foto: Falk Haaker

Als Erklärung wird hierfür das kürzlich geänderte Waffengesetz angeführt (WuH berichtete). Doch der CDU-Innenpolitiker sieht das als unbegründet an, da das Waffenrecht nicht auf die Erteilung einer Jagderlaubnis anwendbar sei.

Die Jagdbehörden berufen sich auf die sogenannte erweiterte Regelabfrage beim jeweiligen Landesamt für Verfassungsschutz, sodass die Genehmigungsbehörden im Rahmen der Zuverlässigkeitsüberprüfung Informationen über die betreffende Person einholen müssten. Doch das sei aktuell nicht möglich. „Die Regelabfrage bezieht sich auf Personen, die eine Waffenbesitzkarte beantragen“, so Henrichmann. In diesem Fall werde die Zuverlässigkeit regelmäßig geprüft. Wer lediglich seinen Jagdschein verlängere, besitze üblicherweise eine waffenrechtliche Erlaubnis in Form einer „grünen WBK“. Dann sei ohnehin sichergestellt, dass der Jäger zuverlässig und persönlich geeignet sei, betont der CDU-Abgeordnete. „Ein Jagdschein kann nach meiner Rechtsauffassung auch ohne Abfrage beim jeweiligen Landesamt Verfassungsschutz verlängert werden“, resümiert er. PM/aml

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