Das Urteil des Amtsgerichtes Lahnstein (Az.30 Ds 2060 Js 37701/20), das einen Jagdstörer wegen des Diebstahls einer Wildkamera für schuldig befand, bleibt rechtskräftig.
Bereits 2021 sah es das Lahnsteiner Gericht als erwiesen an, dass der 59-jährige Volker T. eine Wildkamera im WuH-Testrevier entwendet hat. Dagegen hatte der Beschuldigte Berufung eingelegt. Nach einer erneuten mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht in Koblenz am 8.2.2022 zog der Anwalt des 59-Jährigen, nach einem entsprechenden Hinweis der Richterin, die Berufung zurück.
Das Urteil des Amtsgerichtes das eine Strafe von 1800 Euro zu 60 Tagessätzen vorsah, bleibt damit bestehen. Zusätzlich muss T. die Verfahrenskosten tragen. Wie die WuH-Redaktion dem Jagdstörer, der sein Unwesen vermutlich längere Zeit im Testrevier trieb, zusammen mit der Polizei auf die Schliche kam, erfahren Sie in WuH-Ausgabe 6 (Erscheinungstermin 17.3.).
hho