Im August 2018 wurde bei Nittenau der 47-jährige Beifahrer eines Autos durch ein Projektil aus einer Jagdwaffe getroffen und getötet (WuH berichtete).
Das Projektil hat höchstwahrscheinlich zunächst Gewebe durchschlagen bevor es den Beifahrer tödlich getroffen hat. (Symbolbild)
Foto: Bildagentur Schilling
Mitte April erhob nun die Staatsanwaltschaft Amberg Anklage gegen einen 46-jährigen Jäger. Er war Jagdleiter bei einer Maisjagd mit insgesamt elf Personen, die nahe der Bundesstraße B 16 stattfand, als das Auto vorbeifuhr. Laut Staatsanwaltschaft legen die ballistischen Gutachten nahe, dass die tödliche Kugel kein Abpraller war, sondern höchstens Gewebe durchschlagen hat. Der Schütze könnte also ein Wildschwein weich getroffen haben. Die Kugel flog danach aber mit nur geringem Energieverlust und ohne große Veränderungen in der Flugbahn weiter und traf das Auto.
Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft hatten sich zunächst gegen fünf beteiligte Jäger gerichtet, die alle das betreffende Kaliber .30-06 Spr. verwendeten. Laut dem Sprecher der Staatsanwaltschaft ergab sich aber aus den ballistischen Untersuchungen und Vernehmungen, dass wohl nur der Jagdleiter für den tödlichen Schuss verantwortlich sein könne. Die Anklage vor dem Landgericht Amberg lautet auf fahrlässige Tötung, da der Schütze die Unfallverhütungsvorschriften der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaften nicht beachtet habe. Dem Jäger drohen somit eine Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren nebst den jagd- und waffenrechtlichen Konsequenzen. Bis zur rechtskräftigten Verurteilung gilt aber die Unschuldsvermutung. vk