Das Verfahren gegen einen Jäger, der vergangenes Jahr während einer Drückjagd bei Heiligendorf (Niedersachsen) einen anderen Schützen lebensgefährlich traf, wurde eingestellt. Wie die Wolfsburger Allgemeine schreibt, wurde der Waidmann wegen gefährlicher Körperverletzung angeklagt.
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Schütze und Opfer standen während der Jagd circa 50 Meter voneinander entfernt, als ein Frischling die Schützenlinie querte. Der Angeklagte schoss, traf dabei aber seinen Nachbarschützen in die Lunge. Mit einer Not-Operation wurde der Mann gerettet.
Damals wie heute sind beide Jäger noch befreundet. Die Aussage des Opfers vor dem Amtsgericht bewahrte den Schützen, der alles menschenmögliche getan hatte, um seinen Freund zu retten, vor einer Verurteilung.
Der Angeklagte muss 2250 Euro Geldstrafe bezahlen. Ob er seinen Jagdschein behalten darf, entscheidet die zuständige Untere Jagdbehörde. ln