In Mecklenburg-Vorpommern tritt eine neue Jagdzeitenverordnung in Kraft, die es erlaubt, bis zum 11. Januar Drückjagden durchzuführen, statt bis zum 1. Januar.
Damit möchte man der Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) Herr werden und den Schwarzwildbestand kurzhalten. Die Verordnung gilt gleichwohl für alle Tierarten, nicht nur für Schwarzwild.
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