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Kärnten: Jagdgesetz leicht entschärft

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Am Kärntner Jagdgesetz, im vergangenen Jahr gerade erst mit den Stimmen aller Parteien zu einem „Waldschutzgesetz“ novelliert, wurde nun in der neuen Legislaturperiode doch nachgebessert.

Jagdgesetz
Laut Gesetz müssten aufgrund extrem hoher Schälschaden sämtliche Jagdpachtverträge gekündigt werden.
Foto: Jens Krüger

„Die Vorschrift, wonach dem Jagdpächter bereits bei einmaliger Vorschreibung von Schutzmaßnahmen zur Wildschadensverhütung der Pachtvertrag durch die Bezirksverwaltungsbehörde zu kündigen wäre, ist viel zu streng angelegt“, teilte der neue Jagdreferent, Landesrat Martin Gruber, in einer Presseaussendung mit.

Offenbar hat der harte Winter 2017/18, in dem in Kärnten Rotwild teils sogar verhungerte oder erfror, zu so vielen Schälschäden geführt, dass nach dem Gesetz jetzt haufenweise Jagdpachtverträge gekündigt werden müssten. Doch eine voreilige Auflösung des Pachtvertrags sei weder im Sinne der Politik noch der Behörden, so Gruber. Der entsprechende Satz wurde deshalb aus § 23 des Landesjagdgesetzes gestrichen und die Änderung am 12. Juli einstimmig vom Landtag beschlossen. Eine Ergänzung gab es auch in § 61, der bislang vorschrieb, dass Rotwild nur mit Raufutter gefüttert werden darf. Wird anderes Futter angeboten, müssen die Fütterungen gegen andere Wildarten abgesichert werden. Diese Vorschrift gilt nun auch für Dam- und Muffelwild. vk

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