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Kärtner Jagdgesetz verfassungsgemäß

1970

Der österreichische Verfassungsgerichtshof hat das Kärntner Jagdgesetz nach einer Prüfung für verfassungsgemäß befunden. Das teilte er am 3. November in einer Presseinformation mit.

NPD Keine Waffen
In Österreich können Grundstücksbesitzer die Jagd auf ihrem Eigentum nicht verbieten.
Foto: Shutterstock

Anlass für die Prüfung war die Beschwerde eines Jagdgegners gewesen, der seine Grundstücke aus ethischen Gründen vom Jagdzwang befreit wissen wollte, wie es auch in Deutschland möglich ist. Der Verfassungsgerichtshof sieht allerdings einen gravierenden Unterschied: In Österreich bestehe ein spezifisches Interesse an einer flächendeckenden Jagdbewirtschaftung, da hohe Wildbestände eine Gefahr
für den Wald und seine Schutzfunktion darstellten, heißt es in der Pressemitteilung. Zu entsprechenden Wildregulationsmaßnahmen sei Österreich auch durch völkerrechtliche Abkommen verpflichtet. Das mache die ausnahmslose Jagdausübung grundnotwendig (Az.: G7/2016-29). vk

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