Gravierende verfassungsrechtliche Bedenken gegen das neue Landesjagdgesetz hat Prof. Johannes Dietlein.
Der renommierte Düsseldorfer Verfassungsrechtler hat für den Landesjagdverband (LJV) ein 138-seitiges Gutachten erstellt. Darin kommt er zu dem Ergebnis, dass in zehn bis zwölf Punkten eine mehr als 50-prozentige Chance besteht, einen Rechtsstreit gegen die rot-grüne Landesregierung zu gewinnen. Auf dieser Basis haben die LJV-Gremien Ende September beschlossen, Individualklagen gegen das ökologische Jagdgesetz zu unterstützen. Nach Angaben von Präsident Ralph Müller-Schallenberg wird es sowohl eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe als auch etliche Klagen gegen Einzelbestimmungen des Gesetzes geben, die ausgehend von Verwaltungsgerichten den Gang durch die Instanzen gehen.
Parallel zur rechtlichen Auseinandersetzung ist inzwischen der Antrag auf eine Volksinitiative gegen das neue Landesjagdgesetz im NRW-Innenministerium eingetroffen. Damit will der LJV den Landtag zu einer erneuten Debatte über die umstrittene Reform zwingen. Für einen Erfolg müssen mindestens 66 000 Unterschriften (0,5 Prozent der Wahlberechtigten in NRW) gesammelt werden, nur wenig mehr als der LJV Mitglieder hat.
In einem Präsidentenbrief fordert Müller-Schallenberg alle LJV-Mitglieder auf, sich aktiv an der Unterschriftensammlung zu beteiligen. Während die Verfassungsbeschwerde ein Jahr nach Verabschiedung des Gesetzes eingereicht sein muss, also bis Mai 2016, bleibt für die Unterschriftensammlung Zeit bis kommenden Herbst. Müller-Schallenberg verhehlt nicht, dass er damit auch ein Thema in den Landtagswahlkampf 2017 einbringen will. „Für mich ist das Landesjagdgesetz NRW noch lange nicht abgeschlossen“, bekräftigt er.
chb