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Kein waidgerechtes Verhalten?, aber keine Wilderei!

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Das Haupt eines Rehbocks und dessen Aufbruch haben am 13. Mai eine Ärztin und ihr Ehemann auf einem Waldweg des Forstamts Nidda (Wetteraukreis) gefunden.

So sollten Abschussreste nicht entsorgt werden (Foto: Ingrid Bacher-Zeller)

Beide dachten an Wilderei und informierten die Polizei. Bald stellte sich jedoch heraus, dass der örtliche Revierförster die Überreste hatte liegen lassen.

„Ich konnte mir nur vorstellen, dass es sich bei diesem widerwärtigen Vorgehen um Wilderei handeln konnte“, schrieb die Medizinerin am 14. Mai unter der Überschrift „Umgang mit Wild“ in einer E-Mail an das Forstamt. Sie habe sich deshalb an die Polizei gewandt. Ein heimischer Jagdpächter informierte sie jedoch alsbald, dass der örtliche Revierleiter den Bock geschossen habe. „Ein solcher Umgang mit unserem Wild ist absolut verabscheuungswürdig und m. E. kein waidgerechtes Verhalten“, kritisierte die Ärztin in der Mail. „Bezieht sich die immer wieder zitierte Hege und Pflege durch Hessen-Forst nur auf das Nutzholz?“, fragte sie weiter. Wenn der Aufbruch im Wald belassen werde, „dann aber bitte doch im Unterholz für Füchse, Wildschweine etc. und nicht mitten auf den Waldwegen“.

Bei dem „Waldweg“ handele es sich „um eine zu einer Jagdschneise ausgebauten Abteilungsgrenzlinie, auf der üblicherweise keine Spaziergänger oder Wanderer angetroffen werden“, erklärte der Forstamtsleiter auf Anfrage von WuH. Die Schneise stelle auch rein optisch eine Sackgasse dar. Damit möchte er „keinesfalls das offene Belassen der Abschussreste rechtfertigen“. Diese sollte man immer so entsorgen, „dass die Wahrscheinlichkeit des Auffindens durch Waldbesucher gegen Null läuft. „Das werde er seinen Mitarbeitern auch „ins Stammbuch schreiben“, betonte der Forstamtschef. Im Übrigen habe sich der Förster für seinen Fehler entschuldigt.

roe

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