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Neues Jagdgesetz in Schleswig Holstein

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Das schleswig-holsteinische Landesjagdgesetz soll noch in der laufenden Legislaturperiode novelliert werden. Das hatte die Landesregierung aus CDU und FDP bereits auf dem Landesjägertag angekündigt. Sie will die Novelle noch vor der nächsten Landtagswahl, die am 6. Mai 2012 stattfindet, vom Landtag verabschiedet sehen.

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Nach der Novelle möglich: Bleischrot bei der Jagd auf Wasservögel abseits von Gewässern.Foto: dpa
Als Knackpunkte in den Beratungen und Stellungnahmen der Landtagsfraktionen und Verbände kristallisierten sich der Abschussplan für Rehwild und die bleifreie Munition heraus. Bei der bleifreien Munition soll es dabei bleiben, dass man zunächst alle ausstehenden Untersuchungen abwarten will, bevor man irgendwelche zusätzlichen Verbote ausspricht. Bleihaltige Büchsenmunition ist somit kein Gegenstand der Novellierung, obwohl die Grünen und einige Verbände deren vollständiges Verbot gefordert hatten. Für die bleihaltige Schrotmunition soll es sogar möglich werden, sie auf Wasserwild, das nicht an Gewässern bejagt wird, einzusetzen. Derzeit ist der Einsatz von Bleischroten auf Wasserwild generell verboten, auch auf Acker- oder Gründlandflächen.
Beim Abschussplan für Rehwild reichen die Forderungen von dessen genereller Abschaffung bis zu einem nach oben offenen Mindestabschussplan. Derzeit gibt es einen gedrittelten Dreijahresabschussplan. Der Vorschlag im neuen Gesetzentwurf sieht vor, den Dreijahresabschussplan flexibel zu handhaben und eine Überschreitung um 30 Prozent zuzulassen. Darüber beraten die Fraktionen noch. Der Landtag wird über die Novelle des Landesjagdgesetzes voraussichtlich im Januar 2012 beschließen.
mh

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