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Landwirtschaftsminister Schmidt prüft Unterstützung für Jäger

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Die Gefahr eines Ausbruchs der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Deutschland beschäftigt nach wie vor die Öffentlichkeit. WuH-Redakteur Tobias Thimm hat den geschäftsführenden Lantwirtschaftsminister Christian Schmidt zu den Herausforderungen in Zeiten der ASP befragt. Hier seine Antworten:

Landwirtschaftsminister Christian Schmidt

WuH: Neben der Übertragung der ASP durch Schwarzwild spielt der Mensch bei der Ausbreitung der Seuche eine nicht minder große Rolle. Wie wollen Sie den Faktor Mensch in die Prävention einbeziehen?

Schmidt: Das ASP-Virus ist für den Menschen nicht gefährlich. Allerdings kann unachtsames Verhalten zu einer weiten Ausbreitung führen. Deshalb ist die Aufklärung der betroffenen Jäger und Schweinehalter, aber auch der Bevölkerung wichtig. Der Jäger, der in betroffene Gebiete reist, der Schweinehalter, bevor er seinen Stall betritt, der Reisende, der Lebensmittel aus betroffenen Regionen mit sich führt: Jeder muss darauf achten, die erforderlichen seuchenhygienischen Maßnahmen zu ergreifen und möglicherweise infizierte Lebensmittel oder Gegenstände ordnungsgemäß entsorgen. Mein Haus hat bereits seit 2014 eine Aufklärungskampagne an Autobahnraststätten, Parkplätzen und Autohöfen gestartet, die ich im Jahr 2017 ausgeweitet habe.

WuH: Herr Minister Schmidt, Sie haben gesagt: „Eine intelligente Reduzierung des Schwarzwildbestandes spielt eine zentrale Rolle bei der Prävention.“ Um das Ziel der Bestandsreduzierung zu erreichen, müssten auch die Schonzeiten aufgehoben werden. Gilt dies dann bundesweit oder nur im Seuchengebiet?

Schmidt: Die Bejagung von Schwarz­wild zu erleichtern, ist ein Baustein dieser Prävention. Wir haben eine Änderung der Bundesjagdzeitenverordnung auf den Weg gebracht, um die Schonzeiten für Schwarzwild aufzuheben. Diese Änderung gilt dann bundesweit und unabhängig von einem Seuchenfall.

WuH: Einzelne Bundesländer in Deutschland haben bereits die Schwarz­wildjagd erleichtert und Abschussprämien beschlossen oder das Verbot künstlicher Lichtquellen auf der Jagd aufgehoben etc. Durch die ASP drohen Schäden in Milliardenhöhe, sind da solche „Erleichterungen“ der Jagdausübung nicht nur ein Tropfen auf den heißen Stein bzw. wird von staatlicher Seite bislang zu wenig investiert?

Schmidt: Der Reduzierung der Wildschweinbestände kommt eine bedeutende Rolle bei der Verringerung des Ausbruchsrisikos zu. Darüber hinaus haben wir über das Friedrich-Loeffler-Institut – unser Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit – zusammen mit der Jägerschaft einen Maßnahmenkatalog für die Bekämpfung der ASP im Seuchenfall erarbeitet. Diese „Tool-Box“ beinhaltet Instrumente, die je nach örtlichen Gegebenheiten oder Jahreszeit miteinander kombiniert werden können, um dem Ernstfall bestmöglich zu begegnen.

WuH: Aktuell gelten wir Jäger als DAS Mittel zur Bekämpfung der ASP. Wann und unter welchen Umständen wird Polizei und Militär, wie beispielweise in Tschechien, zur Schwarzwildreduktion in Deutschland herangezogen?

Schmidt: Wir haben in Deutschland noch keinen Fall von ASP. Ist dieser Fokus nicht zu eng?

WuH: Im Maßnahmenkatalog für den ASP-Seuchenfall besteht die Option, dass der Staat Wildbret aufkauft oder zumindest Ausgleichszahlungen vornimmt. Wie soll das funktionieren?

Schmidt: Für landwirtschaftlich erzeugtes Schweinefleisch können marktregulierende Maßnahmen, wie Interventionskäufe oder Kostenzuschüsse für die private Lagerhaltung, im Rahmen der gemeinsamen Marktordnung auf EU-Ebene infrage kommen. Diese Möglichkeit gibt es für Wildbret momentan nicht. Deshalb prüfen wir, in welcher Form auch staatliche Unterstützungsleistungen für die Jägerschaft auf nationaler Ebene unter EU-beihilferechtlichen Gesichtspunkten in Betracht kommen.

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