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Liste Jagd ist akzeptiert, darf aber nicht so heißen

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Die Kandidatenliste des Bayerischen und des Deutschen Jagdverbands für die Teilnahme an der Sozialwahl 2017 ist von der Landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft zugelassen worden. Damit können Interessenvertreter der Jagd in die Vertreterversammlung der Genossenschaft gewählt werden, um möglicherweise die Bedingungen der Pflichtversicherung für Revierpächter zu verbessern.

Liste
Die Liste „Jagd“ darf nicht „Jagd“ heißen.
Foto: von Massow/DJV

Die Bürokratie am Rande ist allerdings ein Possenspiel: Der Name „Jagd“ wurde für die Liste nicht akzeptiert, weil die Verbände keine berufsständischen Organisationen der Landwirtschaft seien, so die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten- und Gartenbau (SVLFG). Das ist zwar korrekt, paradoxerweise begründet die SVLFG aber die Tatsache damit, dass Revierpächter überhaupt unter eine Pflichtversicherung fallen, da sie „Unternehmer“ seien. Die Liste heißt jetzt: Freie Liste „Jordan, Piening, Schneider, Wunderatsch, Ruepp“.

Um sich an der Wahl zu beteiligen, müssen sich die Revierinhaber zuerst registrieren. Voraussichtlich versendet Mitte Februar die SVLFG Fragebogen an alle Pächter zur Erstellung des Wählerverzeichnisses. Das vollständig ausgefüllte Formular muss fristgerecht eingeschickt werden. In den meisten Pächtergemeinschaften ist nur ein Ansprechpartner bei der SVFLG genannt. Versichert und damit wahlberechtigt sind aber alle Mitpächter sowie Ehepartner. Deswegen müssen alle genannt werden.

Die Wahl selbst ist erst im Mai. Die Rückmeldung dient der Wahlvorbereitung. Die SVFLG schickt im Mai die Wahlunterlagen den Wahlberechtigten zu. Vk/ ln

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