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LJV will Wolf ins Jagdrecht überführen

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Der Landesjagdverband Baden-Württemberg würde den Wolf gerne unter dem Schutz des Jagd- und Wildtiermanagementgesetz (JWMG) sehen.

(Foto: Dennis/AdobeStcock)

Ein Dutzend Mal hätten Tierhalter gerissene oder verletzte Tiere auf ihren Weiden im Schwarzwald vorgefunden. Darunter seien sogar sieben Rinder gewesen, die im Südschwarzwald von ein und demselben Wolf attackiert worden seien. Trotz dieser jüngst zunehmenden Übergriffe auf Nutztiere in Nord- und Südschwarzwald sei die Situation in Baden-Württemberg vergleichsweise ruhig, denn Wölfe seien im Ländle noch rarer als anderswo. Neben drei fest ansässigen Wolfsrüden würden bislang nur einzelne Wanderwölfe immer wieder durch das Land ziehen. Damit hätte Baden-Württemberg die Chance, sich auf die von allen Experten erwartete Vermehrung der Wölfe besser vorzubereiten als andere Bundesländer.

Es sei deshalb nicht nachzuvollziehen, warum sich das Umweltministerium des Landes (M. f. Umwelt, Klima und Energiewirtschaft BW) einer Empfehlung zum Umgang mit dem Wolf im Wildtierbericht des Landes vehement verschließe, stattdessen aber einen Fang- und Entnahmetrupp mit anderen Bundesländern an den Jägern vorbei organisiert habe. Einer der wichtigsten Maßnahme aber, den Wolf in das Jagdrecht aufzunehmen, wie es in mehreren Bundesländern mittlerweile geschehen sei, verweigere sich das Umweltministerium dagegen.

Dabei liege mit dem JWMG ein einmaliges Instrument vor. Es schaffe einen verlässlichen Rechtsrahmen, und ermögliche insbesondere in Baden-Württemberg ein abgestimmtes Handlungsmanagement zwischen Jagd und Naturschutz. Ziel des Wildtiermanagements unter dem JWMG sei eine ganzheitliche Herangehensweise, die allen Wildtieren, auch Luchs, Wolf und Rothirsch artgerechte Populationen und Verbreitung garantieren soll und andererseits Probleme mit Wildtieren wissensbasiert und proaktiv angehe. Gesellschaftliche Konflikte könnten somit abgemildert werden.

Jagdliches Wildtiermanagement nach dem JWMG bedeute auch, den Menschen durch Berücksichtigung und Ausgleich der Interessen aller betroffenen Akteure einzubeziehen. Ein aktuelles Positivbeispiel dafür verkörpere ein anderes Großraubtier: die im Lande sehr seltenen Luchse sollen nach Plänen des Ministeriums für Ländlichen Raum Unterstützung durch ausgesetzte Artgenossen bekommen.

Eine Unterstellung unter das Schutzmanagement diene dem Wolf und stehe nicht im Widerspruch zur europäischen FFH-Richtlinie. Deshalb: der Wolf gehöre unter den Schutz des JWMG.

PM LJV

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