Der Jäger aus Lohberg, der im September 2019 wegen der Tötung von Luchsen verurteilt worden war (WuH berichtete), hat am 6. März 2020 im Berufungsurteil durch das Landgericht Regensburg eine Einstellung dieses Verfahrens erreicht.
Der Berufungsprozess wegen Luchswilderei wurde gegen den Beschuldigten aus Lohberg eingestellt.
Foto: Vivienne Klimke
Außer der Aussage des Hauptzeugen Volker A. E. Zimmermann habe es keine tatsächlichen Tatnachweise gegeben, so Richter Johann Piendl in seiner Urteilsbegründung. Man habe deshalb nach dem Grundsatz „im Zweifel für den Angeklagten“ entschieden. Das Landgericht Regensburg hatte das erstinstanzliche Urteil des Amtsgerichts Cham aufgehoben, verurteilte den Lohberger aber weiterhin zu 30 Tagessätzen à 25 Euro wegen des Besitzes eines verbotenen Gegenstands nach dem Waffengesetz, nämlich eines Nachtzielvorsatzgeräts in montierter Form. Am Rande des Berufungsprozesses gab es von Seiten der Justiz deutliche Kritik am Verhalten des Naturschutzverbands WWF. Staatsanwältin Adda Trautsch bezeichnete das Vorgehen, einem Zeugen eine gestaffelte hohe Geldprämie zu zahlen, als „intransparent und einem Strafprozess nicht dienlich“, Verteidiger Bernhard Seuß sah „die Grenze zur Ideologisierung überschritten“ und mahnte, der Zweck heilige nicht die Mittel. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, binnen einer Woche kann dagegen noch Revision eingelegt werden. vk