Ab sofort sind in Mecklenburg-Vorpommern Schalldämpfer bei schalenwildtauglichen Langwaffen erlaubt. Das teilte das Innenministerium mit und versendete einen entsprechenden Erlass an die Waffenbehörden des Landes.
Schalldämpfer sind jetzt in Mecklenburg-Vorpommern erlaubt. Foto: Bildagentur Schilling
Das Innenministerium geht jetzt bei jeder Antragsstellung von einem persönlichen Interesse aus, gesundheitliche Beeinträchtigungen durch Schießlärm zu reduzieren.
Bisher wurde das persönliche Interesse nur in Ausnahmefällen anerkannt, beispielsweise, wenn schon eine Gehörschädigung vorlag. ln