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Mecklenburg-Vorpommern: Jagdzeiten geändert

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Ab 1. Februar 2009 gilt in Mecklenburg-Vorpommern eine neue Jagdzeitenverordnung, die Argrarminister Till Backhaus am 14. November vergangenen Jahres unterzeichnete.

Dachs
Zukünftig wird der Dachs in Mecklenburg-Vorpommern auch weiterhin ganzjährig bejagbar sein.
Ab 10. Januar soll Ruhe herrschen in den Wildbahnen unseres nordöstlichsten Bundeslandes, so will es die neue  Jagdzeitenverordnung, die ab diesem Termin künftig für alles Schalenwild mit Ausnahme des Schwarzwildes gilt. Damit entfallen auch die bisherigen Sonderregelungen zur Reduzierung überhöhter Damwildbestände, die es regional beschränkt in einigen Gebieten gab.

Ab 2010 Schießnachweis nötig

Mit dieser Verordnung wurde auch die Jagdausübung bei der Ernte von landwirtschaftlichen Kulturen ohne Verwendung von erhöhten jagdlichen Einrichtungen (Ansitzleitern, -kanzeln usw.) zur Erhöhung der Jagdsicherheit verboten (WILD UND HUND.de berichtete). Ab 2010 ist Innerhalb der potentiell möglichen Laufzeit eines Jagdscheines von drei Jahren der Nachweis eines Übungsschießens auf einem Schießstand zu erbringen.

 
Erstaunen löste das Verbot der Jagd mit Pfeilen und Bolzen aus, das ja ohnehin gilt. Es sollte wohl eine Reaktion auf die zunehmenden Bestrebungen für die Durchführung von Bogenjagdlehrgängen (wohl nur für die Auslandsjagd) sein. Das Schwarzwild ist ganzjährig frei, wobei natürlich der Schutz der Elterntiere laut Bundesjagdgesetz (BJG, § 22, Abs. a) für die Bachen weiterhin gilt.
 
Unter Beachtung der gleichen BJG-Regelung können Marderhund, Waschbär, Mink und der Dachs weiterhin ganzjährig bejagt werden. Verboten ist die Jagd auf aufgezogenes und ausgesetztes Wild innerhalb eines Jahres nach dem Aussetzen. Dagegen ist der Betrieb tierschutzgerechter Saufänge das ganze Jahr zulässig. Außerdem wird mit der Jagdzeitenverordnung die Verwendung von Bleischrot im Abstand von 400 Metrn zu Gewässern verboten.
-A. Krah-
 
FOTO: Christian Schätze

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