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Mecklenburg-Vorpommern: LJV hatte Positionspapier wohl schon im Vorfeld zugestimmt

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Der Landesjagdverband (LJV) Mecklenburg-Vorpommern hat offenbar wesentlichen Teilen des geplanten „ökologischen“ Landesjagdgesetzes insgeheim schon vorab zugestimmt. Das geht aus einem Vermerk über eine Besprechung hervor, an der am 30. Oktober in der LJV-Geschäftsstelle Vertreter des Jagdverbandes, der Landesforstanstalt und des Waldbesitzerverbandes teilnahmen.

Positionspapier LJV Mecklenburg-Vorpommern
Der LJV hat sich zu dem Gespräch mit Minister Backhaus mittlerweile  in einer Stellungnahme geäußert.
Foto: Screenshot

Dabei ging es um den Bericht des Landesforstbeirats „Jagd und Wald – Wie sind waldverträgliche Wildbestände zu gewährleisten, welchen Einfluss können Waldbesitzer nehmen?“ von 2016.
In dieser Runde wurde Konsens über Themen erzielt, die sich teilweise im Positionspapier „Waldangepasste Wildbestände“ wiederfinden. Dessen „Handlungsempfehlungen“ sollen in das neue Öko-Jagdgesetz einfließen. Das Papier wurde am 22. November von einem „Runden Tisch“ von Forstleuten, Waldbesitzern, Jägern und Naturschutzverbänden verabschiedet und auch vom LJV unterzeichnet. Nach heftigen Protesten der Mitglieder zog der Jagdverband inzwischen seine Zustimmung zu diesen Positionen zurück.
„Der Jagdverband fühlt sich offenbar überrumpelt“ berichtete der NDR am 28. November zum LJV-Rückzieher. Tatsächlich stimmte der LJV jedoch offensichtlich schon Ende Oktober etwa einer „Einführung von Mindestabschussplänen“ zu. Dazu heißt es im Vermerk der Besprechung unter Punkt 4: „Hier haben wir uns für Rot- und Damwild auf die Formulierung aus der Wildbewirtschaftungsrichtlinie geeinigt, die aber OHNE (Anmerkung der Redaktion: Hervorhebung im Originaltext) einen bisher erforderlichen Beschluss der Hegegemeinschaft überall im Land gelten soll.“ Die Wildbewirtschaftungsrichtlinie solle so geändert werden, dass Stücke der Altersklassen 0 und 1 sowie der weiblichen Altersklasse 2 über die geplante Stückzahl hinaus erlegt werden können. Der Abschussplan gelte dann „als um diese Stückzahl erhöht“.
Damit werden Hegegemeinschaften und Abschusspläne weitgehend überflüssig. Dies umso mehr, als das vom LJV zunächst unterzeichnete Positionspapier über diese Regelung noch weit hinausgeht. Denn danach könnten künftig nicht nur Kälber und Kitze ohne zahlenmäßige Begrenzung erlegt werden, wenn trotz Erfüllung des Abschussplans „sehr viel Wild im Revier ist“, so das Umweltministerium. Der Reduktionsabschuss soll laut Papier auch auf bis zu vierjährige Rothirsche, bis zu fünfjährige Muffelwidder und mehrjährige Rehböcke (Altersklassen I und II) erweitert werden. Einjähriges Rot-, Dam- und Muffelwild sowie Rehböcke hätten ab 2020 eine Jagdzeit vom 16. April bis 31. Januar.
Zudem sollen auf wissenschaftlicher Basis Zielbestände des wiederkäuenden Schalenwilds hergeleitet werden und die Forstämter ein „Wildwirkungsmonitoring“ durchführen, dessen Ergebnisse die Jagdbehörden bei der Abschussfestsetzung umzusetzen haben. Jagdgenossenschaften und Wildschadensausgleichskassen sollen stärker an der Erstellung der Abschusspläne mitwirken. Zudem soll die Zahl der Gutachter für Wildschäden im Wald erhöht werden.
Bei der Besprechung in der LJV-Geschäftsstelle wurde der Jagdverband gemäß Vermerk am 30. Oktober durch den LJV- und DJV-Präsidenten Dr. Volker Böhning, die Vizepräsidenten Wilfried Röpert und Reinhard Hube, Geschäftsführerin Katja Ebel sowie deren Stellvertreter Henning Voigt vertreten. Für die Landesforstanstalt nahmen deren Mitarbeiter Martens und Lange (zugleich Vorsitzender des obersten Jagdbeirats) und für die privaten Waldbesitzer Dr. von Trotha und Dr. Arendt teil. Mittlerweile hat der Landesjagdverband zu den Vorwürfen Stellung bezogen. roe

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