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Meldepflicht für das „Schmallenberg-Virus“

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Der Bundesrat hat heute eine Änderung der Verordnung über die meldepflichtigen Tierkrankheiten beschlossen und damit die amtliche Meldepflicht für das so genannte „Schmallenberg-Virus“ eingeführt.

Damit hat die Meldepraxis der Veterinärverwaltung ab sofort die entsprechende Rechtsgrundlage. Die nunmehr amtliche Meldepflicht verpflichtet insbesondere Leiter von Untersuchungseinrichtungen, alle diagnostizierten Fälle des „Schmallenberg-Virus“ zu melden. So können sich die Veterinärbehörden einen umfassenden Überblick über das Krankheitsgeschehen verschaffen und die Verbreitung beobachten. 
 
Im Vorgriff auf die neue rechtliche Grundlage hatten Bund und Länder bereits im Januar vereinbart, dass die Länder und deren Behörden alle neuen Fälle der Tierkrankheit unmittelbar über das elektronische Tierseuchen-Nachrichtensystem (TSN) melden. Dieses Meldeverfahren ist unbürokratisch, schnell und vielfach erprobt. Damit war es den Behörden bereits von Beginn an möglich, täglich ein aktuelles Lagebild zu erstellen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) veröffentlicht die neuen Zahlen tagesaktuell auf seiner Internetseite.
 
Vom „Schmallenberg-Virus“ sind Schaf-, Ziegen- und Rinderhaltungen betroffen. Erwachsene Tiere zeigen nur milde Symptome. Werden allerdings trächtige Tiere in einer früheren Phase der Trächtigkeit infiziert, so können zeitverzögert Störungen der Fruchtbarkeit, Totgeburten und erhebliche Missbildungen bei den Neugeborenen auftreten. Wie von WILD UND HUND berichtet, schließt das FLI nicht aus, dass sich auch Schalenwild infiziert hat und bittet Jäger, bei Wildnachwuchs auf Missbildungen zu achten.
 
Da das Virus nach bisherigen Erkenntnissen des FLI ausschließlich über blutsaugende Insekten übertragen wird, ist davon auszugehen, dass derzeit keine Neuinfektionen erfolgen. Die jetzt festgestellten Missbildungen an neugeborenen Tieren gehen zurück auf Infektionen der Muttertiere im vergangenen Jahr.
 
Für den Menschen besteht durch das „Schmallenberg-Virus“ nach bisheriger Kenntnislage kein Gesundheitsrisiko. Die Europäische Infektionsschutzbehörde ECDC und das deutsche BfR haben entsprechende Risikobewertungen abgegeben. (BMELV/sd)
 
Weitere Informationen zum Schmallenberg-Virus gibt es im Internet unter
www.fli.bund.de
www.bmelv.de/Schmallenberg-Virus.

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