Der baden-württembergische Minister für Ländlichen Raum, Peter Hauk (CDU), erwägt die Aufnahme des Bibers ins Jagdrecht. Nach übereinstimmenden Medienberichten sagte er am 2. Januar in Stuttgart: „Der Biberbestand nimmt so überhand, dass wir seinen Bestand mittelfristig managen müssen. Dabei müssen wir auch über die Möglichkeit nachdenken, Fallen zu stellen und ihn so zu bejagen.“
Ob der Biber ins baden-württembergische Jagrecht kommt, bleibt abzuwarten.
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Laut Ministerium gibt es aktuell 3.500 Biber in Baden-Württemberg. Genaueres wird der Wildtierbericht zeigen, der 2018 erstmals publiziert wird. Die konkrete Änderung liegt allerdings beim Umweltressort. Der Landesjagdverband reagierte positiv auf den Gedankenvorstoß des Ministers: Es sei zentraler Ansatz des neuen Jagd- und Wildtiermanagementgesetzes (JWMG), Tierarten zusätzlich unter seinen Schutz zu stellen, so Landesjägermeister Dr. Jörg Friedmann in einer Pressemeldung. Mit dem Schutzmanagement existiere ein Instrumentarium, mit dem sich naturschutz- und jagdrechtliche Belange gut vereinbaren ließen. vk