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Müritz-Nationalpark: Landesjagdverband beantragt Entzug des Jagdscheins

1972

Der Landesjagdverband (LJV) Mecklenburg-Vorpommern hat in seiner letzten Präsidiumssitzung beschlossen, den Antrag auf Entzug des Jagdscheins des ehemaligen Dezernenten im Müritz Nationalpark, Falk Jagszent, zu stellen.

Diese Entscheidung war lange erwartet worden. Nach dem Landesjagdgesetzt § 40 besteht die Möglichkeit, diesen Antrag zu stellen: „Die Landesjägerschaft kann bei der Jagdbehörde beantragen, dass ein Jagdschein wegen Verstoßes gegen die Grundsätze der Weidgerechtigkeit nicht erteilt oder eingezogen wird. Will die Jagdbehörde von einer Stellungnahme der Landesjägerschaft abweichen oder einem Antrag der Landesjägerschaft nicht entsprechen, so bedarf die Entscheidung der Zustimmung der obersten Jagdbehörde.“
Jagszent ist seit November dauerhaft in den Landesforst versetzt worden und wird auf seinen Nationalpark-Posten nicht zurückkehren. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt alle Ermittlungsergebnisse vorliegen und prüft, vermutlich bis Ende November, ob  Strafverfahren eröffnet werden, teilte der neubrandenburgische Oberstaatsanwalt Gerd Zeisler auf Anfrage mit. Die für den Jagdscheinentzug zuständige Behörde, das Ordnungsamt Landkreis Mecklenburgische Seenplatte, sieht keine Eilbedürftigkeit, sagte der Amtsleiter Rainer Plötz jetzt zu WILD UND HUND. Noch steht eine Stellungnahme Jagszents aus, dessen Anwalt wurde jetzt aufgefordert zu antworten, damit das Verfahren vorangehen kann. Plötz geht davon aus, dass es bei den Bußgeldverfahren zu gerichtlichen Auseinandersetzungen kommen wird.  Er hofft, das Verfahren bis zum Ende des Jahres 2013 abschließen zu können.
uao


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